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Nicht attraktiv genug? Schwarz-Gelb sorgt sich um den Beamtenstand. Foto: Imago

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Beamtenpensionen: Mehr Geld für Wechsler

Bei der versprochenen Rentenaufstockung für Geringverdiener kommt die Koalition nicht voran. Stattdessen haben sich Union und FDP nun darauf geeinigt, die Altersversorgung ehemaliger Staatsdiener zu verbessern.

Bei der versprochenen Rentenaufstockung für Geringverdiener kommt die Koalition nicht voran. Stattdessen haben sich Union und FDP nun darauf geeinigt, die Altersversorgung ehemaliger Staatsdiener zu verbessern. Bundesbeamte und Berufssoldaten, die in die Privatwirtschaft wechseln, sollen künftig einen Großteil ihrer Pensionsansprüche behalten dürfen. Damit, so freut sich der Besoldungsexperte in der Unionsfraktion, Armin Schuster (CDU), habe man eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und den öffentlichen Dienst „deutlich attraktiver “ gemacht. Noch im Februar soll das Kabinett die Neuregelung, von der auch Hinterbliebene profitieren, beschließen.

Konkret sehen die Eckpunkte des Innenministeriums vor, dass „vorübergehende Beamte“ ihren erworbenen Pensionsanspruch nur noch um 15 Prozent gekürzt bekommen – sofern sie Vater Staat sieben Jahre gedient haben. Bisher bleibt den Wechslern nichts von ihren Anwartschaften, sie werden im Alter so gestellt, als wären sie von Anfang an gesetzlich versichert gewesen. Finanziell gesehen war das ein deutlicher Nachteil. Und, so die Argumentation, es gebe ja auch Beschäftigte, die ihren Beamtenstatus aufgeben müssten – Zeitsoldaten etwa.

Gerechnet auf 15 bis 20 Dienstjahre lägen die Verluste bei 30 bis 60 Prozent, sagt Schuster. So mache sich der Umstand bemerkbar, dass Beamte im Vergleich zu ähnlich Qualifizierten in der freien Wirtschaft brutto deutlich weniger verdienten. Außerdem fehle Ex-Beamten die betriebliche Vorsorge. Die meisten würden dadurch vom Wechsel in die Privatwirtschaft abgehalten, sagt Schuster. Was – würde man meinen – im Sinne des Staates ist, der seine Bediensteten nicht verlieren möchte. Im Innenministerium gab es deshalb das starke Bestreben, alles so zu lassen wie bisher. Doch die Abschreckung habe eine Kehrseite, versichern die mit dem Dienstrecht befassten Politiker: Ein Job, der sich karrieretechnisch nur als „Einbahnstraße“ präsentiere, sei wenig attraktiv. Mit dem demografischen Wandel werde sich der „Kampf um Nachwuchskräfte“ drastisch verschärfen, so Schuster. Und in den Amtsstuben brauche man „die besten Köpfe“. Zu gewinnen seien die nur, wenn man Bewerbern nicht drohe, sie „auf alle Ewigkeit zu verhaften“. Ähnlich argumentiert der Beamtenbund. Wenn der öffentliche Dienst als Arbeitgeber attraktiv bleiben wolle, müsse er „seinen Leistungsträgern neben guten Einkommens- und Arbeitsbedingungen sichere Perspektiven bieten – auch in Sachen Mobilität“, sagt der Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt.

Arbeitsmarktforscher können solche Begründungen für eine Besserstellung nicht nachvollziehen. Gemessen am hohen Anteil von Beamten und Pensionären unter denen, die ihr Leben als materiell sorgenfrei bezeichnen, könne der Beamtenstatus „so unattraktiv nicht sein“, sagt der Bremer Soziologie-Professor Olaf Groh-Samberg. Der Umstand, dass sich in der freien Wirtschaft höhere Einkommen erzielen ließen, werde durch die Sicherheit des Jobs und den Bonus einer üppigen Alterssicherung, für die der Staat aufkommt, allemal aufgewogen. Tatsächlich gehörten vor allem ältere Beamte ohne Kinder zu einer „sozio-ökonomisch hoch privilegierten Gruppe“. Diesen Befund bestätigt auch eine DIW-Studie von 2010. Beamte verfügen demnach bei Geldvermögen wie Pensionansprüchen über fast doppelt so viel wie Angestellte mit vergleichbarer Qualifikation. Und bei der Alterssicherung stellen Staatsdiener alle anderen Berufsgruppen in den Schatten.

Hat es da noch einer Attraktivitätssteigerung bedurft? Kritik kommt nicht mal von der SPD. Im Gegenteil: Ihr geht der Vorstoß nicht weit genug. Die Regelung sei „halbherzig“ und „den Gralshütern des althergebrachten Beamtenrechts geschuldet“, sagt der Innenexperte Michael Hartmann. Ein zeitgemäßer Anreiz wäre es, den Wechslern schon nach fünf Jahren den vollen Pensionsanspruch ohne Abzüge mitzugeben.

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