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Politik: Beckstein lehnt Begnadigung Klars weiter ab

Nach neuen Erkenntnissen in dem Fall / RAF-Experte Kraushaar kritisiert Michael Bubacks Vorstoß

Berlin - Die Frage, inwieweit die Aussage eines ehemaligen RAF-Mitglieds ausschlaggebend sein könnte für die Entscheidung des Bundespräsidenten, den früheren RAF-Terroristen Christian Klar zu begnadigen, schlägt weiter heftige Wellen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) nannte einen eventuellen Gnadenerweis „nicht diskutabel“, er lehne dies ab, solange Klar nicht seinerseits zur Aufklärung der Taten beitrage. In den seit Monaten heftig diskutierten Fall war Bewegung gekommen, nachdem der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael, Hinweise erhalten hat, wonach die tödlichen Schüsse auf seinen Vater nicht von Klar abgegeben worden seien. Buback setzt sich seitdem bei Bundespräsident Horst Köhler für eine Begnadigung ein.

Als Bubacks Informant gilt der frühere RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock, der unter anderem an den Attentaten auf den Bankier Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer beteiligt war. Boock, seit 1998 wieder in Freiheit und Autor mehrerer Bücher, die sich zum Teil fiktional mit der RAF-Zeit beschäftigen, hat sich seitdem mehrfach öffentlich geäußert. Was seine eigene Rolle angeht, hat er sich über die Jahre allerdings mehrfach in Widersprüche verwickelt. Michael Buback hält die Aussagen seines Informanten allerdings für „schlüssig“ – danach soll neben Klar auch der ebenfalls der Tat verdächtigte ehemalige RAF-Terrorist Knut Folkerts nicht direkt am Buback-Mord beteiligt gewesen sein. Demnach käme möglicherweise ein weiterer, bis dato unbekannter Täter ins Spiel. Die Bundesanwaltschaft wird den Informanten demnächst vernehmen. Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, der den Kontakt zu Buback hergestellt hatte, bestand am Freitag darauf, den Namen Boocks nicht der Öffentlichkeit preisgegeben zu haben.

Die Gnadendebatte im Fall Klar hat dadurch neue Nahrung bekommen. Der Hamburger RAF-Experte Wolfgang Kraushaar kritisierte im Gespräch mit dem Tagesspiegel den Vorstoß Bubacks. Kraushaar sagte, die Öffentlichkeit dürfe sich generell die Perspektive auf den Fall Klar nicht durch die Angehörigen von Opfern vorgeben lassen. Es sei ein „problematischer Vorgang“, dass Buback die Frage nach Gnade für Klar auf die konkrete Tatbeteiligung des ehemaligen RAF-Terroristen am Mord in Karlsruhe reduziere.

Klars Hamburger Anwalt Heinz-Jürgen Schneider begrüßte dagegen die Initiative Michael Bubacks. Schneider sagte dem Tagesspiegel, er sei, wenn vom Präsidialamt gewünscht, bereit, nach Berlin zu kommen und Gespräche zu führen. Bundespräsident Köhler beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit mit dem Gnadengesuch, das Klar im Frühjahr 2003 noch an Köhlers Amtsvorgänger Johannes Rau gerichtet hatte. Köhler hatte zwischenzeitlich auch erwogen, seine Entscheidung von einem direkten Kontakt mit dem ehemaligen RAF-Mitglied abhängig zu machen. Klar selbst hatte erst kürzlich einen Brief an Köhler geschrieben.

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