Bedenken wegen möglicher Reaktionen : Verfassungsgericht will sich für ESM-Entscheidung mehr Zeit lassen

10.07.2012 16:24 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wollte am Dienstag über die Zustimmungsgesetze zum europäischen Rettungsmechanismus ESM entscheiden. Mehrere Gegner der Entwürfe hatten das Gericht mit Eilanträgen angerufen. Foto: dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wollte am Dienstag über die Zustimmungsgesetze zum europäischen Rettungsmechanismus ESM entscheiden. Mehrere Gegner der Entwürfe hatten... - Foto: dpa

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble drängt im Verfahren zu Rettungsschirm und Fiskalpakt zur Eile. Das Bundesverfassungsgericht hält dagegen: Eine vorschnelle Entscheidung könnte international Turbulenzen auslösen.

Das Bundesverfassungsgericht will sich für das Eilverfahren zum Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt offenbar mehr Zeit nehmen als bislang angenommen. Zu Verhandlungsbeginn am Dienstag in Karlsruhe kündigte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle eine „verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung“ der Klagen an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Dies könnte nach Angaben von Prozessbeteiligten bis zu drei Monate dauern. Dahinter steckt die Überlegung, dass eine weitgehend formale Entscheidung im Eilverfahren eine Verunsicherung der Märkte hervorrufen könnte.

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Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen der eingereichten Klagen verschoben. Für das Eilverfahren war eigentlich mit einer Dauer von bis zu drei Wochen gerechnet worden. Es geht allein um die Frage, ob der Bundespräsident die genannten Gesetze unterschreiben darf oder damit warten muss, bis das Gericht über mehrere Klagen in der Hauptsache entschieden hat.

Voßkuhle erläuterte, zwar würden in einem Eilverfahren normalerweise nur die jeweiligen Nachteile abgewogen, die entstehen, wenn dem Eilantrag stattgegeben wird oder nicht. Solch eine reine Folgenabwägung ohne Aussagen über den Gehalt der Klagen werde aber im konkreten Fall womöglich international nicht verstanden. Werde dem Eilantrag stattgegeben, heiße es in der internationalen Presse: „Euro-Rettung gestoppt.“ Andererseits hätten die Kläger aber Anspruch auf ein ordentliches zweigeteiltes Verfahren mit einer gründlichen Prüfung im Hauptsacheverfahren.

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