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Politik: „Beihilfe zum tausendfachen Mord“

Bundesanwaltschaft klagt Marokkaner in Zusammenhang mit Anschlägen vom 11. September an

Karlsruhe/Frankfurt (Main) (rtr/dpa). Generalbundesanwalt Kay Nehm hat den Marokkaner Munir El-Motassadeq im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September wegen Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord angeklagt. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Marokkaner eine maßgebliche Rolle bei der Finanzierung der Gruppe um Mohammed Atta gespielt habe, sagte Nehm am Donnerstag. El-Motassadeq werde außerdem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt.

„El-Motassadeq war ein Rädchen, ohne das die Sache nicht funktioniert hätte“, sagte Nehm. So habe El-Motassadeq die Vollmacht über ein Konto gehabt, das der „Finanzierungstopf der Hamburger Zelle“ gewesen sei. Mit Geld von diesem Konto seien die Flugausbildungen der noch flüchtigen mutmaßlichen Gruppenmitglieder Saud Bahaji und Zakariya Essabar in den USA bezahlt worden. El-Motassadeq habe zudem als „Statthalter in Hamburg“ die persönlichen Angelegenheiten der abwesenden Mitglieder geregelt und ihren Aufenthalt in den USA verschleiert.

El-Motassadeq wohnte in Hamburg mit Frau und Kind in der Nachbarschaft der Atta-Gruppe, die nach Erkenntnis deutscher Ermittler spätestens ab 2000 mit der konkreten Tatplanung für die Anschläge in New York begonnen habe. Der spätere Terrorpilot Marwan Al-Shehhi habe nach Angaben Nehms im April oder Mai 2000 zu einer Zeugin gesagt, es werde Tausende von Toten geben, „ihr werdet noch an mich denken“. In diesem Zusammenhang sei auch der „World Trade Center“ gefallen. El-Motassadeq sei „bis zuletzt in die Attentatsvorbereitungen eingebunden“, sagte Nehm. Im Sommer 2000 soll er sich zudem in den Ausbildungslagern des Al-Qaida-Netzwerkes in Afghanistan aufgehalten haben. Der Generalbundesanwalt wollte sich nicht dazu äußern, welche Höchststrafe El-Motassadeq im Falle einer Verurteilung drohen könnte. Der 28-jährige Student der Elektrotechnik war im November in Hamburg festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bei seiner Vernehmung hatte er bestritten, in die Pläne der Attentäter eingeweiht gewesen zu sein.

Im Frankfurter Islamisten-Prozess ist unterdessen der als am wenigsten belastet geltende Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Oberlandesgericht begründete die Entlassung des 33-jährigen Algeriers damit, dass die bisher bereits verbüßte Untersuchungshaft von 17 Monaten ausreiche. Die zu erwartende Strafe wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung werde die Dauer der Untersuchungshaft nicht wesentlich überschreiten.

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