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Ursula von der Leyen.

© dpa

Berechnung der Regelsätze: Wieder Streit um Hartz IV

Die Linke wirft von der Leyen vor, bei Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze zu tricksen und beruft sich dabei auf neue Daten des Statistischen Bundesamtes.

Berlin - Um fünf Euro will Arbeitsministerin Ursula von der Leyen die Hartz-IV- Regelsätze für Erwachsene erhöhen – die Opposition hält die Berechnungen für unseriös. SPD, Grüne und Linkspartei werfen der CDU-Politikerin seit Monaten vor, sie wolle durch Tricksereien die Anhebung des Regelsatzes begrenzen. Mehr als die von Schwarz-Gelb geplanten 364 Euro im Monat seien nicht herausgekommen, weil die Bundesregierung nicht mehr Geld ausgeben wolle.

Bestätigt sehen sich die Kritiker nun durch neue Rohdaten des Statistischen Bundesamts, die das Arbeitsministerium für die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zur Verfügung gestellt hat. Danach müsste der Regelsatz bei einer anderen Berechnungsmethode deutlich stärker steigen als bislang geplant: nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands von 359 auf 394 Euro im Monat, das entspricht einem Plus von 35 Euro. „Die Berechnungen machen deutlich, dass Frau von der Leyen ihre Zahlen völlig aus der Luft gegriffen hat“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Linken- Fraktion, Dagmar Enkelmann, dem Tagesspiegel. SPD-Vize Manuela Schwesig kritisierte, die Ministerin habe nach vielem Hin und Her nicht mehr als Rohdaten vorgelegt. Damit verhindere sie einen klaren Vergleich ihrer Berechnungen.

Für die Höhe der Regelsätze ist das Ausgabeverhalten der unteren Einkommensbezieher in Deutschland maßgeblich, das alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erhoben wird. Welche Gruppe als Vergleichsmaßstab ausgewählt wird, hat direkte Auswirkungen auf den Umfang der Hartz-IV-Leistungen. In seinen Berechnungen hat das Arbeitsministerium die untersten 15 Prozent der Einkommensbezieher herangezogen. Bislang waren es die unteren 20 Prozent – und genau diese Daten wollte die Opposition nun zur Verfügung gestellt bekommen.

Aus der Vergleichsgruppe herausgenommen hat das Ministerium die staatlichen Transferbezieher (heute Hartz IV und Sozialgeld, früher Sozialhilfe), da es ansonsten zu Zirkelschlüssen kommen würde. Allerdings werden diejenigen berücksichtigt, die als „Aufstocker“ ihren Minijob oder ihr Einkommen durch Hartz IV ergänzen. Die Linken-Politikerin Enkelmann kritisiert darüber hinaus, dass das Ministerium die Gruppe der „verdeckt Armen“ nicht herausgerechnet habe, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in seinem Urteil gefordert habe. Das sind laut Gericht diejenigen, die ein geringeres Einkommen als den Regelsatz plus Kosten der Unterkunft zur Verfügung haben.

Arbeitsministerin Leyen entgegnete, die Wünsche der Opposition würden die Regelsätze nicht verfassungsfester machen, sondern nur um 2,3 Milliarden Euro teurer. Allein die Kommunen würden um eine halbe Milliarde Euro zusätzlich belastet. Am kommenden Mittwoch soll erneut über einen Kompromiss verhandelt werden. Cordula Eubel

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