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Politik: Berlin lässt Hilfe bei US-Alleingang offen

Ströbele: Überflugrechte für Militäraktion gegen Bagdad ohne UN-Mandat sind verfassungswidrig

Von Hans Monath

Berlin. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft darüber, ob sie den USA auch im Falle eines militärischen Alleingangs gegen den Irak Überflug- und Transitrechte gewähren will. Für die Koalition sei es „grundsätzlich nicht egal“, ob ein Militäreinsatz der USA gegen den Irak im Alleingang erfolge oder sich auf eine neue UN-Resolution stütze, sagte ein Regierungssprecher am Freitag. Allerdings gebe es im Moment keinen Anlass, über mögliche Militärschläge als Konsequenz aus Verstößen gegen die UN-Resolution 1441 zu spekulieren. Gegen deutsche Hilfe für einen Alleingang der USA gibt es bei Koalitionspolitikern aber starke Bedenken.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte am Mittwoch erklärt, auf amerikanische Anfrage gewähre die Koalition den USA für den Fall eines Militärschlags gegen den Irak die Nutzung von Militärbasen und Transitrechte. Der Kanzler habe dabei „keine Differenzierung“ zwischen UN-Mandatierung und US-Alleingang vorgenommen, sagte der Sprecher. Dies sei auch nicht erforderlich, da auch die Anfrage aus Washington zwischen beiden Fällen nicht differenziert habe, sondern allgemein gehalten sei.

Nach dem Verständnis der Bundesregierung bezieht sich die konkrete Anfrage der US-Regierung aber strikt auf die UN-Resolution 1441 und macht damit einen militärischen Alleingang Washingtons gegen den Irak ohne Abstimmung mit der Weltgemeinschaft unwahrscheinlich. „Auf dieser Grundlage erfolgte die Stellungnahme des Kanzlers“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. „Wir sehen niemanden, der sich nicht an Resolution 1441 halten würde.“ Die Resolution des UN-Sicherheitsrates droht dem Irak „ernste Konsequenzen“ an, falls er sich den Waffeninspektionen verweigert. Um diese Konsequenzen militärisch umsetzen zu können, ist aber keine neue Resolution des Sicherheitsrates, sondern nur eine neue Befassung des Gremiums vorgesehen.

Zuvor hatte Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele darauf verwiesen, dass das Grundgesetz jegliche Unterstützung eines Angriffskrieges verbiete. Die Gewährung deutscher Überflugrechte für die USA im Fall eines Irak-Krieges seien bei einem Alleingang der USA und Großbritanniens verfassungswidrig, sagte Ströbele. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte schon im September gewarnt, an einem Präventivschlag der USA dürfe sich Deutschland nicht beteiligen, weil das Grundgesetz einen Angriffskrieg verbiete.

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