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Berlin: Verkaufsoffene Adventssonntage in Berlin verfassungswidrig

Die liberalen Ladenöffnungszeiten in Berlin verstoßen gegen den Sonntagsschutz des Grundgesetzes. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Auf das diesjährige Weihnachtsgeschäft in der Hauptstadt hat das Urteil noch keine Auswirkungen.

Die großzügige Regelung zur Ladenöffnung an Sonntagen im Land Berlin ist teilweise verfassungswidrig. Die Freigabe aller vier Adventssonntage verstößt gegen den besonderen Sonntagsschutz im Grundgesetz, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit gab das Karlsruher Gericht einer Klage der beiden großen Kirchen teilweise statt. Bis zum Jahresende dürfen die Berliner Geschäfte an den Sonntagen allerdings noch geöffnet bleiben.

Zur Begründung hieß es, Sonn- und Feiertage seien als „Tage der Arbeitsruhe“ aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt.

Nach dem seit November 2006 geltenden Ladenöffnungsgesetz - dem bundesweit liberalsten - dürfen die Geschäfte in der Bundeshauptstadt an bis zu zehn Sonntagen jährlich öffnen. Darunter sind alle vier Sonntage vor Weihnachten. Nach dem sogenannten Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe und der "seelischen Erhebung". (ae/dpa/AFP)

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