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Politik: Berlins Ausstieg aus Tarifen war zum Teil rechtswidrig

Gericht: Fristlose Kündigung des Vertrags für Arbeiter nicht begründet / Wowereit will Berufung / Unionsländer unbeeindruckt

Berlin (sik/sib/neu). Der fristlose Austritt Berlins aus dem kommunalen Arbeitgeberverband für Arbeiter am 8. Januar dieses Jahres war rechtswidrig. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin am Donnerstag. Der Senat habe keinen wichtigen Grund nennen können, hieß es zur Begründung. Dies aber wäre notwendig gewesen, da die Rechte Dritter durch den „BlitzAustritt“ betroffen seien. Das Gericht gab damit einer Klage der Gewerkschaft Verdi statt. Mit der fristlosen Kündigung hatte das Land die Übernahme der bundesweiten Tariferhöhungen für die rund 13 500 Arbeiter verhindern wollen. Ursprünglich hatte Berlin den Austritt zum 31. Januar erklärt, ihn dann aber vorgezogen, als sich eine Einigung im Tarifstreit abzeichnete. Für die knapp 65 000 Angestellten des Landes hat das Urteil keine Bedeutung.

Sowohl der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) als auch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kündigten unmittelbar nach Urteilsverkündung an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wowereit wollte das Urteil auch nicht als Niederlage des Senats werten. „Erstinstanzliche Entscheidungen fallen oft arbeitnehmerfreundlich aus“, sagte er. Es ändere nichts an den Zielvorgaben, jährlich 500 Millionen Euro Personalkosten sparen zu müssen. Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Entscheidung auch im Hinblick auf die derzeit mit dem Senat stattfindenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Landes. „Es wird für den Senat schwerer werden, seine Sparvorstellungen durchsetzen zu wollen“, sagte Verdi-Verhandlungsführer Roland Tremper. Bei diesen Verhandlungen haben sich indes die Fronten verhärtet: Die Gewerkschaften lehnen das vom Senat in dieser Woche vorgestellte Angebot einstimmig ab.

Ungeachtet des Berliner Urteils wollen mehrere unionsgeführte Länder am Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft festhalten. Ein Sprecher von Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) betonte, die Berliner Konstellation sei „nicht übertragbar“, da es sich dort um eine fristlose Kündigung gehandelt habe. Auch Bayern will die Tarifgemeinschaft der Länder verlassen.

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