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Politik: Beschäftigungsförderungsgesetz: Kabinett schränkt Befristung von Arbeitsverträgen ein

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit haben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Vorlage von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) zur Änderung des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG).

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten sollen künftig einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit haben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Vorlage von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) zur Änderung des Beschäftigungsförderungsgesetzes (BeschFG). Neu geregelt werden auch befristete Arbeitsverhältnisse, die weiterhin ohne einen sachlichen Grund wie Schwangerschaftsvertretung vereinbart werden können. Sie sollen zwar wie bisher dreimal innerhalb von zwei Jahren verlängerbar sein, dürfen aber nur noch einmal zwischen demselben Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Damit soll der Missbrauch durch Kettenarbeitsverträge unterbunden werden. Für Arbeitnehmer ab 58 Jahren sollen die Einschränkungen nicht gelten, um ältere Arbeitslose im Arbeitsmarkt eine Chance zu geben. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Bei der Diskussion um die Befristung ohne sachlichen Grund geht es darum, ob das BeschFG zusätzliche Einstiegsmöglichkeiten für Berufsanfänger und Arbeitslose schafft, oder nur von Arbeitgebern unter Umgehung des Kündigungsschutzes missbraucht wird. Während eines Symposiums der Hans-Böckler-Stiftung begrüßte Ursula Engelen-Kefer, Vize-Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, einige positive Veränderungen. Zugleich forderte sie Nachbesserungen zur Bekämpfung des Missbrauchs. "Der Drehtüreffekt - unbefristete Arbeitsverhältnisse werden abgebaut und durch befristete ersetzt - wird bleiben." Ein Vertreter des Bundesverbands der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bestritt die Missbrauchsvorwürfe und begrüßte zugleich die Fortsetzung "eines sehr erfolgreichen Instruments der Beschäftigungsförderung". Allerdings zeigte sich der BDA-Sprecher über die enthaltenen Restriktionen enttäuscht: "Es wird Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen geben." Nach der Kritik von allen Seiten verteidigte allein der SPD-Sprecher Olaf Scholz das neue BeschFG als Chance für Langzeitarbeitslose.

Statistisch lässt sich dem BeschFG keine allzu dramatische Wirkung auf den Arbeitsmarkt zumessen. Peter Ellguth vom IAB-Forschungsinstitut verwies darauf, dass seit 1996 kaum eine Zunahme von Befristungen feststellbar war. 1999 arbeiteten in Gesamtdeutschland 8,3 Prozent aller Arbeitnehmer befristet, im Osten lag die Quote wegen der ABM-Maßnahmen bei 13,1 Prozent. Arbeitsrechts-Professor Ulrich Preis betonte, dass Deutschland im EU-Vergleich keineswegs ein Sonderfall ist, sondern im Mittelfeld liegt. Weiterhin erläuterte er, dass die Nivellierung des BeschFG allein wegen der Anforderungen einer neuen EU-Richtlinie unumgänglich sei. "Endlich hat das Bundesarbeitsministerium seine gesetzgeberische Abstinenz aufgegeben." Schließlich machte Thea Dückert, Grünen-Bundestagsabgeordnete, ihrer kritischen Sichtweise gegenüber dem Koalitionspapier noch Luft: "Warum darf ein Werkstudent laut Gesetzentwurf später nicht vom selben Arbeitgeber zeitlich befristet übernommen werden?"

csp

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