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Politik: "Beschleunigtes Verfahren": Länder: Jugendliche Täter schneller verurteilen

Jugendliche Straftäter sollen nach Vorstellung des Bundesrates künftig schneller vor Gericht landen, um eine gewünschte erzieherische Wirkung zu erreichen. Nach einem Gesetzentwurf der Länderkammer soll das in der Strafprozessordnung vorgesehene so genannte beschleunigte Verfahren auch im Jugendstrafrecht Anwendung finden, berichtete der Bundestagspressedienst am Montag in Berlin.

Jugendliche Straftäter sollen nach Vorstellung des Bundesrates künftig schneller vor Gericht landen, um eine gewünschte erzieherische Wirkung zu erreichen. Nach einem Gesetzentwurf der Länderkammer soll das in der Strafprozessordnung vorgesehene so genannte beschleunigte Verfahren auch im Jugendstrafrecht Anwendung finden, berichtete der Bundestagspressedienst am Montag in Berlin. Gerade bei Jugendlichen müsse eine schnelle staatliche Reaktion aus erzieherischen Gründen gewünscht sein. Die Bundesregierung hält nach Angaben des Bundestagspressedienstes dagegen die konsequente Anwendung vorhandener Instrumente für wirksamer als die vom Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahmen. Das beschleunigte Verfahren für Jugendliche widerspreche wesentlichen Prinzipien des Jugendstrafrechts.

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