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Beschluss: Für EU-Reformvertrag soll Grundgesetz geändert werden

Zur Umsetzung des EU-Reformvertrages sind drei Artikel im Grundgesetz von Änderungen betroffen. Diese so genannten Formulierungshilfen sollen die Rechte von Bundestag und Bundesrat in der Europapolitik stärken.

Zur Umsetzung des EU-Reformvertrages von Lissabon sollen drei Grundgesetzartikel bearbeitet werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin entsprechende "Formulierungshilfen" für den Bundestag, aus dessen Mitte die Änderungsvorschläge eingebracht werden sollen. Sie betreffen die Grundgesetzartikel über die Europäische Union, den Europaausschuss des Bundestages sowie die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichtes.

Mit den Formulierungshilfen und einem vom Kabinett gebilligten Entwurf eines Begleitgesetzes zum EU-Reformvertrag sollen die Rechte von Bundestag und Bundesrat in der Europapolitik gestärkt werden. Dabei geht es auch um ein eigenes Klagerecht des Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof und die Stärkung der Rechte von Minderheiten.

Der EU-Reformvertrag war im Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet worden. Er übernimmt wesentliche Bestandteile der gescheiterten EU-Verfassung und soll in weiten Teilen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. (nal/ddp)

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