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Beschluss im Bundesrat: "Stalker" werden künftig hart bestraft

So genannte Stalker, die andere Menschen verfolgen, belästigen und sogar bedrohen, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug rechnen. Einem entsprechendem Gesetz stimmte der Bundesrat zu.

Berlin - In besonders schweren Fällen - wenn die Gesundheit oder das Leben des Opfers in Gefahr gerät oder der Betroffene gar zu Tode kommt - beträgt das Strafmaß bis zu zehn Jahre. Bei Wiederholungsgefahr kann Untersuchungshaft, so genannte Deeskalationshaft, angeordnet werden. Das Gesetz tritt laut Bundesjustizministeriums voraussichtlich schon Anfang März in Kraft.

Durch die Aufnahme des Tatbestands "beharrlicher Nachstellungen" ins Strafgesetzbuch sollen die Stalking-Opfer besser geschützt werden. Bislang können nur Einzelakte wie Körperverletzung und Hausfriedensbruch verfolgt werden. Mit Hilfe des neuen Gesetzes sollen die Behörden früher eingreifen können. Bund und Länder hatten sich erst nach langen Beratungen auf einen Kompromiss verständigt.

"Dummejungenstreiche" sollen nicht bestraft werden

Der neue Strafrechtsparagraf erleichtere es den Opfern, sich gegen ihre Peiniger zur Wehr zu setzen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der "Frankfurter Rundschau". Der "einmalige Dummejungenstreich" solle aber nicht betraft werden. "Wir beziehen uns nur auf die dauerhafte Einschränkung", erläuterte Zypries den Gesetzesentwurf. Die Juristin sprach von einer strafrechtlich allerdings schwierigen Konstellation, weil Stalking oft einen "sehr privaten Hintergrund habe.

Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (CDU) sprach im Bundesrat von einem "guten Tag für die Opfer von Stalking". Die Verfolgung anderer Menschen sei ein ernstzunehmendes strafwürdiges Unrecht, von dem nicht nur Prominente betroffen seien. Der baden-württembergische Minister und Landesbevollmächtigte beim Bund, Wolfgang Reinhart (CDU), sagte, es sei gut, dass mit dem Stalking ein neuer Straftatbestand geschaffen worden sei.

Zwölf Prozent der Deutschen haben Erfahrungen mit Stalkern

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), verwies im Bundesrat darauf, dass die Polizei nun schneller und zielgerichteter gegen die Täter einschreiten könne. Das Signal, das von dem Gesetz ausgehe, sei eindeutig: "Wer betroffen ist, wird vom Staat raschen Schutz erfahren." Es komme nun darauf an, dass Justiz und Polizei "unsere Entscheidungen anerkennen und umsetzen". Dazu seien Schulungen und Fortbildungen für Polizei, Richter und Staatsanwälte nötig, sagte Hartenbach.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) warnte allerdings vor überzogenen Erwartungen an die neue Rechtslage. Es sei unverzichtbar, dass sich Opfer schnell fachkundig beraten lassen und das Gesetz konsequent nutzen. Danach könne ein Gericht etwa auf Antrag verbieten, dass der Täter die Wohnung des Opfers betrete, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufhalte oder mit dem Opfer zusammentreffe. Je früher ein Opfer reagiere, desto erfolgreicher könne es gegen Nachstellungen vorgehen, erklärte Bamberger.

Stalking heißt im Englischen soviel wie "sich heranpirschen" oder "sich anschleichen". Studien zufolge wurden in Deutschland zwölf Prozent der Bevölkerung schon einmal Opfer von Stalkern, die Dunkelziffer ist allerdings hoch. (tso/AFP)

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