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Beschlussvorlage: SPD will Altersteilzeit verlängern

Bis 67 sollen die Menschen in Deutschland zukünftig arbeiten - die Sozialdemokraten wollen das nun wieder ein wenig abmildern: Mit verschiedenen Maßnahmen, die den Weg in den vorzeitigen Ruhestand ebnen.

Die SPD will bisherige Härten bei der Rente mit 67 abmildern. Noch in dieser Wahlperiode wollen die Sozialdemokraten deshalb die flexiblen Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand ausbauen. Kernpunkt der Pläne ist eine Verlängerung der Ende 2009 auslaufenden Regelung der staatlich geförderten Altersteilzeit um weitere sechs Jahre. Außerdem sollen Arbeitnehmer schon mit 60 statt wie bislang erst mit 63 Jahren in Teilrente gehen können. Das SPD-Präsidium will am Montag in Berlin einen entsprechenden Beschluss fassen.

Besonders belasteten und hart arbeitenden Beschäftigten müssten die Chance für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand erhalten, heißt es in der Beschlussvorlage der SPD-Spitze. Der Rahmen für "individuelle Entscheidungsmöglichkeiten" solle daher erweitert werden. Deshalb sei es sinnvoll, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderte Altersteilzeit befristet bis 2015 fortzuführen.

Freie Stellen sollen wieder besetzt werden

Voraussetzung sei jedoch, dass Unternehmen freiwerdende Stellen weiter mit Berufsanfängern "aus anerkannten Ausbildungsberufen" wieder besetzten. Damit solle ein Personalabbau "mit Beitragsmitteln" in der Wirtschaft verhindert werden. Bei Kleinbetrieben soll auch die Einstellung von Lehrlingen ausreichen. Für Neuanträge auf Altersteilzeit soll nach den SPD-Vorstellungen von 2010 an der früheste Zugang erst mit 58 Jahren möglich sein. Damit würde die künftige Heraufsetzung der Regelaltersgrenze um zwei Jahre nachvollzogen.

Stärker nutzen will die SPD auch die Teilrente. Bereits jetzt sei es möglich, eine solche vorgezogene Altersrente in Höhe von einem Drittel oder zwei Drittel der Vollrente zu beziehen. Die bisherigen Grenzen für die Hinzuverdienste seien jedoch zu kompliziert und sollten deshalb künftig ganz entfallen.

Derzeit erhalten Beschäftigte, die über die Altersteilzeit aus dem Erwerbsleben ausscheiden, trotz Halbierung der Arbeitszeit etwa 82 Prozent ihres Nettolohns. Dies wird durch Aufstockungen des Arbeitgebers finanziert, die zum Teil von der Bundesagentur bei Neueinstellungen erstattet wird. (ut/dpa)

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