zum Hauptinhalt
Zeremonie. Ein kleiner Junge wird beschnitten. Das Ritual ist in der jüdischen Tradition von großer Bedeutung – und heftig umstritten.

© Ronen Zvulun/Reuters

Beschneidungsdebatte: „Bizarre Missachtung kindlicher Rechte“

Der Passauer Rechtsprofessor Holm Putzke über den Regierungsentwurf, mit dem die Beschneidung kleiner Jungen gesetzlich geregelt werden soll - und die Frage, ob die geplante Lösung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde.

Der Regierungsentwurf erlaubt die Beschneidung ohne Verweis auf zwingende religiöse Vorschriften. Schützt diese Regelung das Kindeswohl ausreichend?

Nein. Die körperliche Unversehrtheit von Jungen, ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Religionsfreiheit sind nur dann angemessen geschützt, wenn der Staat Kinder davor bewahrt, dass Eltern ihnen ohne medizinischen Grund mehr als 50 Prozent ihrer Penishaut entfernen lassen. Dem Kindeswohl wäre also nur dann entsprochen, wenn Jungen ihre erogene Zone „Vorhaut“ behalten und später selber darüber entscheiden dürfen, ob sie darauf verzichten möchten.

Säuglinge sollen auch von Beschneidern operiert werden dürfen, die keine Ärzte sind. Was halten Sie davon?

Wie der Name nahelegt, sind die Regeln ärztlicher Kunst untrennbar mit dem Arztberuf verbunden. Dass unser Staat jüdischen und muslimischen Beschneidern, also in der Regel medizinischen Laien gestattet, Säuglingen an den Genitalien herumzuschneiden, ist skandalös.

Welche Art von Schmerztherapie wird nach dem Vorschlag sichergestellt?

Der Gesetzgeber stellt gar nichts sicher, weil er eine ausreichende Anästhesie nicht zur zwingenden Voraussetzung macht, sondern lediglich in der Begründung zu den Eckpunkten darauf hinweist, dass die Regeln der ärztlichen Kunst eine „im Einzelfall gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung“ umfassen. Das ist windelweich und lässt erhebliche Spielräume. Der Gesetzgeber ignoriert dabei die Tatsache, dass eine wirkungsvolle Schmerzbehandlung, soweit – wie bei Säuglingen am achten Tag nach der Geburt – keine Narkose möglich ist, allein bei einer vollständigen Nervenblockade im Penisbereich gelingt, was allenfalls speziell ausgebildete Anästhesisten zuverlässig beherrschen.

Bilder einer Demo für das Recht aus Beschneidung:

Eltern sollen nicht einwilligen können, wenn die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet. Wie beurteilen Sie dies?

Genau genommen beeinträchtigt jede medizinisch unnötige Beschneidung das Kindeswohl. So meint der Gesetzgeber das natürlich nicht, sonst wäre die gesamte Regelung ja sinnlos. Vielleicht zielt die Zweckregelung auf Beschneidungen ab, die Eltern aus subjektiv-ästhetischen Gründen vornehmen lassen wollen oder um dem Jungen die Masturbation zu verleiden.

Das alles bleibt aber im Dunkeln; es handelt sich um eine undurchsichtige und auch gar nicht justiziable Regelung.

Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht?

Foto: Eventpress Mueller-Stauffenberg
Foto: Eventpress Mueller-Stauffenberg

© picture alliance / Eventpress Mu

Sie haben die Debatte in Deutschland mit gestartet und vorangetrieben. Wie zufrieden wären Sie mit der Regelung?

Es wäre immerhin ein Teilerfolg, weil Eltern über den Eingriff sowie seine Folgen und Risiken aufgeklärt werden müssen. Bislang ist zu beobachten, dass vor allem jüdische und muslimische Beschneider die Tiefe und die Risiken dieses Eingriffs krass verharmlosen. Das wäre nach der neuen Regelung verboten. Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar, weil die Einwilligung der Eltern unwirksam wäre. Aber trotz dieses Teilerfolgs dürfen solche Aspekte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich aufs Ganze gesehen um eine bizarre Missachtung kindlicher Rechte handelt. Immerhin soll ein medizinisch unnötiger Eingriff legalisiert werden, obwohl sämtliche pädiatrischen und kinderchirurgischen Vereinigungen in Deutschland, also der versammelte medizinische Sachverstand, sowie nicht zuletzt die Deutsche Kinderhilfe und der Deutsche Kinderschutzbund dies ablehnen bzw. sich kritisch geäußert haben. Mit einer gesetzlichen Regelung zum jetzigen Zeitpunkt vereitelt die Politik einen breiten fachlichen und gesellschaftlichen Diskurs.

Interview mit einem Arzt zum Thema Beschneidung:

Wird die geplante Regelung Bestand haben, wenn sie vor das Bundesverfassungsgericht kommen sollte?

Noch habe ich die Hoffnung, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form im Bundestag keine Mehrheit findet. Falls doch, dürfte es nicht so einfach sein, das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen. Ginge es mit rechten Dingen zu, also ohne Einflussnahme religiöser Lobbyisten und ohne Rücksichtnahme auf staatspolitische Erwägungen, müsste das Gesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt werden, vor allem weil es das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit grob missachtet. Abgesehen davon sagt das Bundesverfassungsgericht, dass Religionsgemeinschaften strikt gleichbehandelt werden müssen.

Wenn aber die Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen erlaubt ist, dann darf der Rechtsstaat nicht gleich schwere und religiös motivierte Eingriffe bei Mädchen verbieten, wie sie etwa eine islamische Rechtsschule für verpflichtend hält.

Das Gespräch führte Andrea Dernbach.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false