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Politik: Besoldungsgesetz: Weniger Sold für Stasi-Kader rechtens

Ehemalige Stasi-Mitarbeiter der DDR müssen auch dann eine geringere Besoldung hinnehmen, wenn sie in ein Beamtenverhältnis der Bundesrepublik übernommen wurden. Das Bundesverfassungsgericht entschied einstimmig, dass die Dienstzeit bis zur Beendigung der Stasi-Mitarbeit nicht als Dienstalter angerechnet wird (AZ:2BvL7/98).

Ehemalige Stasi-Mitarbeiter der DDR müssen auch dann eine geringere Besoldung hinnehmen, wenn sie in ein Beamtenverhältnis der Bundesrepublik übernommen wurden. Das Bundesverfassungsgericht entschied einstimmig, dass die Dienstzeit bis zur Beendigung der Stasi-Mitarbeit nicht als Dienstalter angerechnet wird (AZ:2BvL7/98). Die Regelung im Bundesbesoldungsgesetz wolle verhindern, dass sich die "herausgehobene Nähe zum Herrschaftssystem der DDR" gehaltssteigernd auswirke und sei verfassungsgemäß, so die Begründung. Auch die Zeit vor der Stasi-Tätigkeit darf unberücksichtigt bleiben, weil ihr "typischerweise eine Phase der Hinwendung zum System der DDR" vorangegangen sei, so die Richter.

ukn

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