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Politik: Besserer Schutz für Opfer

Bundestag verabschiedet Gesetz für Geschädigte in Strafverfahren

Berlin (dpa). Die Opfer von Straftaten werden vor Gericht künftig besser geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag gegen die Stimmen der CDU/CSUFraktion das so genannte Opferrechtsreformgesetz. Dadurch soll verhindert werden, dass Opfer in Strafverfahren mehrfach aussagen müssen und dadurch unnötigen psychischen Belastungen ausgesetzt werden.

Bei der Vernehmung von Zeugen und Opfern wird eine Videoaufzeichnung erlaubt, um bei einem eventuellen Berufungsverfahren eine erneute Befragung zu vermeiden. Zudem können Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen und müssen dafür kein zusätzliches Zivilverfahren anstrengen. Ferner werden die Möglichkeiten erweitert, den Nebenklägern einen Opferanwalt auf Staatskosten zu gewähren. Ausgebaut werden sollen auch die Informationsrechte der Verbrechensopfer. Neben Mitteilungen über Eröffnung, Sachstand und Ausgang des Verfahrens erhalten sie künftig auch Informationen über die Haft und Unterbringung des Täters sowie über Vollzugslockerungen und seine Entlassung.

Der CDU-Rechtspolitiker Siegfried Kauder kritisierte, der Entwurf sei nicht weitgehend genug: „Was hier als großer Wurf angekündigt wird, ist eine Enttäuschung für die Opfer.“ Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonte hingegen, von den Opferverbänden habe sie sehr viel Zustimmung erfahren. Die Opferhilfsorganisation Weißer Ring erklärte, trotz „richtiger Schritte in die richtige Richtung“ sei das Gesetz in manchen Bereichen hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Vielen Geschädigten würden auch künftig Zivilklagen nicht erspart bleiben.

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