zum Hauptinhalt
Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten sollen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers Bahr bald strafbar sein.

© dpa

Exklusiv

Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten: Gesundheitsminister Bahr will Korruption im Gesundheitssystem unter Strafe stellen

Noch in dieser Legislatur will Gesundheitsminister Bahr Korruption von Ärzten unter Strafe stellen - ihnen drohen dann bis zu drei Jahre Haft.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will die Bestechung und Bestechlichkeit von Kassenärzten noch in dieser Legislatur unter Strafe stellen lassen. Dies ist einem Konzept des Ministeriums zu entnehmen, das dem Tagesspiegel vorliegt. Geplant ist eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiert „und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt“. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sollen gleichermaßen verboten werden, und zwar „für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind“. Ihnen drohen dann eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren.

Bisher gibt es keine Möglichkeit, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen. Im Sommer 2012 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass sich Kassenmediziner auch dann nicht strafbar machen, wenn sie sich nachweislich von der Industrie für das Verschreiben bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel bezahlen lassen. Die bestehenden Korruptionsparagrafen bezögen sich allein auf Angestellte oder Funktionsträger öffentlicher Behörden, urteilten die Richter – und weigerten sich, freiberuflich tätige Ärzte in diesem Sinne auf korruptionsfähige „Beauftragte“ der öffentlich-rechtlichen Krankenkassen zu reduzieren.

Mit den Bundestagsfraktionen von Union und FDP sind Bahrs Pläne noch nicht abgestimmt. Sie würden den Fraktionsexperten in Kürze vorgelegt, hieß es. Als Änderungsanträge könnten sie dann an ein bereits laufendes Gesetzesvorhaben gehängt und so noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden.

Bahr hat schon vor Monaten betont, dass er eine gesetzliche Regelung gegen Korruption im Gesundheitswesen für sinnvoll hält

Schon vor Monaten hatte Bahr betont, dass er eine gesetzliche Regelung für sinnvoll halte. Die Staatsanwaltschaften müssten auch nach dem BGH-Urteil gegen Korruption im Gesundheitswesen ermitteln können. Allerdings dürfe dabei die Freiberuflichkeit der Ärzte nicht eingeschränkt werden. Aus dem ebenfalls FDP-geführten Justizministerium bekam Bahr signalisiert, dass eine strafrechtliche Änderung nur für eine bestimmte Berufsgruppe sehr schwer und auf die Schnelle gar nicht umzusetzen sei. Über das Sozialgesetzbuch sei aber eine ebenso konsequente Ahndung möglich.

Anlass für die aktuellen Pläne sind die inzwischen vorliegenden Stellungnahmen von Krankenkassen, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Ländern zu ihren Erfahrungen mit den bestehenden berufs- und sozialrechtlichen Regelungen. Die Auswertung habe gezeigt, dass bei bekannt gewordenen Fällen von Korruption bisher „nur selten schwerwiegende straf-, berufs- oder disziplinarrechtliche Sanktionen“ verhängt wurden, heißt es in dem Papier. Zudem fehle es Kammern und Kassenarzt-Vereinigungen „an effektiven Ermittlungsorganen und Ermittlungsbefugnissen“.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, zeigte sich erleichtert, dass kein Gesetz allein gegen die Ärzteschaft geplant sei. Wenn es um Korruption gehe, müssten auch andere Leistungserbringer und die Krankenkassen mit ins Boot, sagte er dem Tagesspiegel. Vernünftig sei es auch, die Sache über das sogenannte Nebenstrafrecht zu regeln. Das Sozialgesetzbuch sei für Strafandrohungen aber „der falsche Ort“, geeigneter wäre das Wettbewerbsrecht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false