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Müllskandal Heugel

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Bestechungsvorwürfe: Müllprozess: Bewährungsstrafen für Kölner Ex-Politiker

Die beiden waren in den Kölner Müllskandal verwickelt - ins Gefängnis müssen sie deswegen nicht. Zwei frühere SPD-Politiker wurden wegen Bestechlichkeit zu Bewährungsstrafen verurteilt.

In einem Prozess um den Kölner Müllskandal hat das Landgericht zwei frühere SPD-Kommunalpolitiker am Donnerstag zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der ehemalige Oberstadtdirektor Klaus Heugel erhielt wegen Bestechlichkeit ein Jahr und neun Monate, der einstige Ratsfraktionschef Norbert Rüther wegen Beteiligung zur Bestechlichkeit und Abgeordnetenbestechung anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Mit dem Urteil entsprach das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Beiden wird eine Spende zur Last gelegt, die der damalige Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens im Jahr 1999 an Rüther zur Finanzierungs des Oberbürgermeister-Wahlkampfs von Heugel gegeben hatte. Im Gegenzug für die Zahlung von 150.000 Mark Schwarzgeld hätten sich die Funktionäre dafür eingesetzt, dass Trienekens ohne Ausschreibung bei der Teilprivatisierung der Kölner Müllabfuhr zum Zuge kam, hieß es im Plädoyer von Oberstaatsanwalt Robert Bungart. Die Beschuldigten wiesen den Vorwurf vehement zurück.

Anwälte kündigen Revision an

Richter Klaus Bieber betonte, er habe nicht den Eindruck gewonnen, dass die Angeklagten tatsächlich bestechlich gewesen seien. Für eine Strafbarkeit sei es aber schon ausreichend, wenn unbeteiligte Dritte einen Anschein der Käuflichkeit entdecken könnten. "Wäre die Spende ordnungsgemäß geleistet und im Rechenschaftsbericht der Partei verbucht worden, hätte es diesen Prozess wohl gar nicht gegeben", erklärte Bieber.

Die Anwälte von Heugel und Rüther kündigten bereits im Gerichtssaal eine erneute Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) an. Die Ex-Politiker waren in erster Instanz schon einmal verurteilt worden, der BGH hatte die Entscheidungen aber aufgehoben. Auf Empfehlung der Bundesrichter prüfte das Kölner Landgericht insbesondere den Tatvorwurf der Abgeordnetenbestechung gegen Rüther. Da dieser bisher äußerst selten angewandt wurde, gibt es in Fachkreisen noch erheblichen Diskussionsbedarf. Es wird erwartet, dass sich der BGH am Beispiel der Kölner Müllaffäre erstmals ausführlich zu einer Indizien-Beweisführung zu diesem Straftatbestand äußern wird. (mhz/dpa)

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