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Der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher will die Fortzahlung des Betreuungsgeldes in Bayern mit einem Volksbegehren stoppen.

© dpa

Betreuungsgeld in Bayern: SPD erwägt Volksbegehren gegen CSU-Plan

Die bayerische SPD plant ein Volksbegehren, um die weitere Zahlung des Betreuungsgeldes in Bayern zu verhindern. Dort will Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) weiter daran festhalten.

Der bayerische SPD erwägt ein Volksbegehren, um die Pläne der CSU-geführten Landesregierung für eine weitere Zahlung des Betreuungsgeldes in Bayern zu stoppen. "Wir sind der festen Überzeugung, dass wir hier in einer Koalition mit der bayerischen Bevölkerung die Pläne von Herrn Seehofer verhindern können", sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk mit Blick auf die Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten, das Betreuungsgeld weiter zahlen zu wollen.

"Am Ende sollte doch auch das Volk darüber entscheiden", sagte Rinderspacher. Es gehe um eine "zentrale familienpolitische Leistung und Weichenstellung". Auch im wohlhabenden Bayern könne jeder Euro nur einmal ausgegeben werden. Statt einer "Prämie fürs Zuhausebleiben" sei es sinnvoller, das Geld in den Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren. Die SPD vertrete die Position: "Ja zum Ausbau der Kinderbetreuung, Ja zu mehr Qualität, aber Nein zum Betreuungsgeld."

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte das Betreuungsgeld-Gesetz am Dienstag gekippt, weil der Bund nach seiner Ansicht nicht die Kompetenz dafür hatte. Die Richter erklärten deshalb die im Sommer 2013 auf Druck der CSU eingeführte Regelung für verfassungswidrig und nichtig. Die bayerische Landesregierung will das Betreuungsgeld aber im Freistaat dennoch weiter zahlen und fordert, die durch das Karlsruher Urteil frei werdenden Mittel den Ländern zur Verfügung zu stellen.

Zudem lehnt die SPD die Forderung Bayerns ab, dem Freistaat Mittel des Bundes für ein bayerisches Betreuungsgeld zur Verfügung zu stellen. „Wenn Bayern am Betreuungsgeld festhalten will, was sein gutes Recht ist, muss es diese Leistung aus Landesmitteln finanzieren“, sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi der „Passauer Neuen Presse“. Dafür werde es keine Bundesmittel geben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzliche Regelung für das Betreuungsgeld am Dienstag für verfassungswidrig erklärt. Der Bund hätte das vor zwei Jahren eingeführte Betreuungsgeld wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz nicht beschließen dürfen, hieß es zur Begründung. Zuständig seien allein die Länder. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) will weiter am Betreuungsgeld festhalten. (epd/AFP)

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