zum Hauptinhalt

Bettina Wulff: Im Netz der Gerüchte

Bettina Wulff, die Frau des früheren Bundespräsidenten, wehrt sich juristisch gegen Gerüchte über ihr Vorleben. Es sei unwahr, dass sie früher im Rotlicht-Milieu gearbeitet habe, sagt sie. Sie geht auch gegen Google vor. Wie stehen ihre Chancen?

Von

Rein juristisch gesehen hat Bettina Wulff erste Erfolge errungen. Offenbar haben bereits fast drei Dutzend deutsche und ausländische Blogger und Medienredaktionen entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben. Und dass auch Starmoderator Günther Jauch kundtat, er wolle die Gerüchte nicht mehr verbreiten, scheint ein weiterer öffentlichkeitswirksamer Sieg zu sein.

Doch die Erklärung Jauchs, dass er lediglich eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der ehemaligen First Lady vermeiden wolle, sich in der Sache selbst aber keiner Schuld bewusst sei, weil er doch nur aus einer Zeitung zitiert habe, weist auf die Crux der Problematik hin. Denn im Internetzeitalter verbreiten sich einmal in die Welt gesetzte Gerüchte unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt in Windeseile.

Die Multiplikatorenrolle von Suchmaschinen wie Google macht es schwer, den Geist, der einmal aus der Flasche ist, wieder einzufangen. Bei Google will Bettina Wulff erreichen, dass der Dienst ihren Namen bei der Suchanfrage nicht mehr mit Worten wie „Escort“ und „Prostituierte“ verknüpft. Aus ihrer Sicht sind die vorgeschlagenen Wörter Angriffe auf ihr Ansehen. Der Konzern weigert sich und argumentiert, die Suchmaschine orientiere sich nur an den Nutzerinteressen.

Ob automatische Vorschläge bei Suchanfragen als eigener oder als fremder Inhalt gelten, ist umstritten. „Ich weiß, dass das einige Gerichte wie das OLG Hamburg teilweise anders gesehen haben, dennoch: Ich halte Frau Wulff mit ihrer Klage gegen Google zumindest grundsätzlich für alles andere als chancenlos“, sagte IT- Rechtsanwalt Michael Terhaag dem Tagesspiegel.

Unterstelle man, dass die technischen Ausführungen von Google richtig sind und alles vollautomatisch aufgrund der Suchanfragen geschieht, was sich für den IT- und Medienrechtsexperten durchaus plausibel anhört, handelt es sich bei den von Frau Wulff inkriminierten Links – sprich Verweisen auf wilde Gerüchte verbreitende Webseiten – nach dem Telemediengesetz zwar um fremde Inhalte von Dritten. Damit sei Google aber noch lange nicht aus der Haftung heraus, so Terhaag. „Wenn Google, wie hier, davon Kenntnis erlangt, dass unzulässige, weil wahrheitswidrige Inhalte über seinen Dienst durch die Auto-Complete-Funktion verbreitet werden, haftet der Konzern ab Kenntniserlangung und muss aus meiner Sicht diese Autovervollständigung für die Zukunft verhindern.“

„Notice-and-Takedown“ nenne man das, wenn man für fremde Inhalte zunächst nicht, ab Kenntniserlangung aufgrund der faktischen Unterbindungsmöglichkeit aber dann doch haftet. Schließlich würden die infrage stehenden Wörter wie „Escort“ oder „Prostituierte“ von Googles Servern generiert, wenn auch automatisch. Dafür könnte der Konzern unter Umständen verantwortlich gemacht werden, zumal er das Suchverhalten der Nutzer beeinflusst. Durch dieses Google-Suggest wird dieser immerhin erst auf die Suche nach einer Antwort auf die Frage gebracht, wie es denn nun mit Bettina Wulffs Vergangenheit aussehe.

Bildergalerie: Die Causa Christian Wulff

Ein Google-Sprecher verweist indes darauf, dass das Unternehmen in ähnlichen Fällen in Deutschland erfolgreich war, in einem Fall sogar in zweiter Instanz. Zum Beispiel wollte ein Kläger dagegen vorgehen, dass sein Name automatisch mit Scientology verknüpft wurde. Google habe sich durchgesetzt. Man sei mit Wulffs Anwälten schon länger im Gespräch über angezeigte Suchergebnisse gewesen, Google löscht auf Aufforderung Inhalte aus seinem Zwischenspeicher.

Vor der Klage zur Autovervollständigung habe es jedoch keinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegeben, heißt es bei Spiegel online. Technisch jedenfalls, sagen Experten, sei das Abstellen dieser Auto-Complete-Funktion kein Problem.

Verfolgt man die Gerüchtekette zurück, gelangt man zu seltsamen Ergebnissen. Dass das „Getuschel“ in der Niedersachsen-CDU seinen Ausgangspunkt hatte, halten viele Insider für durchaus wahrscheinlich. Selbst in Spitzenkreisen der Niedersachsen-CDU hatte sich der damalige Regierungschef Christian Wulff mit seinen Personalentscheidungen Feinde gemacht. Und im kleinen Kreis wurde dann im Beisein von Journalisten schon mal über die junge Frau an seiner Seite und deren „Vorleben“ gelästert.

Bei der Spurensuche, wie die Tuscheleien öffentlich geworden sind, ist die „Süddeutsche Zeitung“ auf den 88-jährigen Hartmut Bachmann und die 71-jährige Hanna Thiele gestoßen. Es ist ein ganz eigenes Weltbild, das Leute wie diese verbindet. Den Klimawandel halten beide für eine Lüge. Und noch eine Menge mehr.

Sie spielen offenbar eine Schlüsselrolle bei der Verbreitung der nie bewiesenen Vermutungen über Bettina Wulff. Thiele hatte die Gerüchte in niedersächsischen CDU-Kreisen gehört und ihr „Beweismaterial“ an Hartmut Bachmann weitergegeben. Bachmann wiederum, der sich als Kämpfer gegen die „Lügen“ versteht – er vermutet sie wie Thiele überall –, veröffentlichte den Verdacht. Und in einem Beitrag für den Blog „Eigentümlich frei“, der sich dem „libertären Widerstand“ verschrieben hat, verfasste die ehemalige FDP-Kommunalpolitikerin Thiele einen Beitrag, in dem sie den Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff vor allem mit dem von ihr vermuteten Vorleben seiner Frau erklärt.

Beide Blogger schreiben auch für das Portal „Wahrheiten.org“. Bachmann ist auch auf dem Blog „Die freie Welt“ und „Reformverhinderer“ aktiv. Bei „Rentner-News“ oder „Kreuz.net“ sind diese vermeintlichen Informationen aufgegriffen und wieder weiterverbreitet worden. Das Getuschel aus der niedersächsischen CDU wurde im Internet zum Selbstläufer, bis es schließlich irgendwann in den gedruckten Medien und im Fernsehen landete.

Es ist offenbar kein Zufall, dass Bettina Wulff genau jetzt - sechs Jahre später - juristisch tätig wird: Noch im September will sie, die sich inzwischen mit einer PR-Agentur selbständig gemacht hat, ein Buch über ihr Leben veröffentlichen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false