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Politik: Beugehaft für Terlinden beantragt - Ausschuss erhöht den Druck auf Kohl-Vertrauten

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur CDU-Parteispendenaffäre hat erstmals sein schärfstes Rechtsmittel zur Erzwingung einer Aussage eingesetzt: Er beantragte am Donnerstagabend beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten, den ehemaligen CDU-Abteilungsleiter Hans Terlinden in Beugehaft zu nehmen. Damit reagierte der Ausschuss auf die anhaltende Weigerung des früheren Vertrauten von Altkanzler Helmut Kohl, vor dem Gremium als Zeuge auszusagen.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur CDU-Parteispendenaffäre hat erstmals sein schärfstes Rechtsmittel zur Erzwingung einer Aussage eingesetzt: Er beantragte am Donnerstagabend beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten, den ehemaligen CDU-Abteilungsleiter Hans Terlinden in Beugehaft zu nehmen. Damit reagierte der Ausschuss auf die anhaltende Weigerung des früheren Vertrauten von Altkanzler Helmut Kohl, vor dem Gremium als Zeuge auszusagen. Terlinden berief sich dabei auf ein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren.

Falls das Amtsgericht eine Beugehaft anordnet, kann Terlinden Widerspruch einlegen. Sein Anwalt Rainer Plöger hat nach eigenen Angaben bereits zuvor beim Amtsgericht eine Schutzschrift zur Abwendung der Beugehaft eingereicht. Zuvor hatten die beiden früheren CDU-Generalsekretäre Heiner Geißler und Volker Rühe im Untersuchungsausschuss angegeben, nichts über das Schwarzkonten-System in der Ära Kohl gewusst zu haben.

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