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Politik: Bevor die Forscher Fakten schaffen

Was die Frage des Klonens betrifft, haben Deutschland und Frankreich in der vergangenen Woche bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine zukunftweisende Resolution eingebracht. Sie wurde vom Rechtsausschuss einstimmig angenommen, ihr Ziel ist eine Internationale Konvention zum rechtsverbindlichen Verbot des Klonens von Menschen.

Was die Frage des Klonens betrifft, haben Deutschland und Frankreich in der vergangenen Woche bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine zukunftweisende Resolution eingebracht. Sie wurde vom Rechtsausschuss einstimmig angenommen, ihr Ziel ist eine Internationale Konvention zum rechtsverbindlichen Verbot des Klonens von Menschen. Neunundvierzig weitere Staaten traten als Miteinbringer auf. Bisher gibt es kein völkerrechtlich bindendes Verbot - eine Unesco-Deklaration über "Menschliches Genom und Menschenrechte" von 1997, die das Klonen ächtet, hat nur den Status einer politischen Erklärung. Erst im Juni hatten sich der deutsche und französische Außenminister auf eine entsprechende Initiative verständigt. Der erste Schritt der Resolution sieht vor, dass Ende Februar in New York ein Verhandlungsausschuss mit der Ausarbeitung für einen Konventionsentwurf beginnt.

Zum Thema Online Spezial: Die Debatte um die Gentechnik Fast alle, die an diesem Konventionsentwurf mitarbeiten werden, betreten dabei Neuland. Deshalb sollen Genforscher und Bio-Ethiker den Verhandlungsausschuss zunächst auf den neuesten Stand bringen. Doch selbst danach wird es schwierig bleiben, sich auf ein Regelwerk zu einigen: Wird das reproduktive Klonen zur Straftat erklärt, und wenn ja, wie? Was gilt für den Patentschutz? Darf mit Klon-Erzeugnissen gehandelt werden? Soll das Klonen von Tieren erlaubt sein? Bereits jetzt gehen die Auffassungen darüber auseinander, ob die Konvention eher eng oder weit gefasst sein soll. Diplomaten der Einbringerländer hoffen jedoch, dass schon bei der kommenden Generalversammlung im September 2002 ein "Verhandlungsfahrplan" beschlossen werden kann. Dann könnten die eigentlichen Verhandlungen beginnen. Wenn alles gut läuft, läge bereits in drei Jahren eine ratifikationsfähige Konvention vor.

Dies wäre wünschenswert, heißt es in New York, weil man schneller sein muss als die Wissenschaft, weil sonst die Forscher einfach Fakten schaffen. Bisher räumten seriöse Wissenschaftler ein, dass es noch nicht möglich sei, erfolgreich Menschen zu klonen. Wenige Tage nach Einbringung der Resolution aber scheinen plötzlich neue Weichen gestellt. Würde erstmal ernsthaft mit entsprechenden Versuchen begonnen, so die Sorge in New York, hätte das ethische, moralische und juristische Konsequenzen, die in ihrem Ausmaß gar nicht zu überblicken sind.

Das gewünschte Tempo spricht gegen eine Konvention mit umfassenden Regelungen, die also auch rechtlich bindende Vorgaben zum therapeutischen Klonen, zur Stammzellenforschung und weiteren Aspekten macht. Hier wären in langwierigen Diskussionen große Meinungsunterschiede zu überbrücken - bei sich laufend veränderndem wissenschaftlichen Stand.

Als "sehr erfreulich - gerade jetzt" bewertet es ein Diplomat, dass es "hinsichtlich dieser ethischen Fragestellung eine große Deckungsgleichheit im jüdisch-christlich-abendländischen und dem islamischen Kulturkreis" gibt. Die USA verhalten sich gegenwärtig zurückhaltend bis ablehnend gegenüber der geplanten UN-Konvention - sie erarbeiten eine entsprechende nationale Rechtsprechung. Deutschland und Frankreich, die sich als "Motoren" des geplanten Prozesses sehen, wollen im kommenden Frühjahr einen Entwurf für den Konventionstext vorlegen. In Deutschland sind Außenministerium, Gesundheitsministerium, Justizministerium und der Nationale Ethikrat in die Vorbereitungen eingeschlossen. Deutschland will 2002 für zwei Jahre in den Sicherheitsrat der VN gewählt werden. Die Initiative wird das deutsche Profil hier positiv schärfen.

Barbara-Maria Vahl

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