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Politik: Bezahlung je nach Land

Bundestag billigt Öffnungsklauseln im Beamtenrecht

Berlin (dpa). Die 1,7 Millionen Beamten müssen sich spätestens 2004 auf Kürzungen beim Urlaubs und Weihnachtsgeld einstellen. Der Bundestag fügte am Freitag mit rot-grüner Mehrheit Öffnungsklauseln in das Beamtenrecht ein und folgte damit einem Vorschlag des Bundesrates. Bund und Länder können nun die bisher bundeseinheitlich gewährten Sonderleistungen kürzen oder streichen. Zugleich stimmte der Bundestag der Besoldungsanpassung zu. Die Beamtengehälter steigen damit 2003 und 2004 wie die der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst um 4,4 Prozent. Die FDP lehnte das Gesetz ab, die CDU/CSU enthielt sich. Abgelehnt wurde der Vorstoß des Bundesrats, die Anpassung der Beamtengehälter um drei Monate zu verschieben.

Bei der Debatte über die Öffnungsklauseln warf Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) der Union widersprüchliches Verhalten vor. Im Bundestag spiele sie sich als Schutzpatron der Beamten auf, im Bundesrat beschließe sie genau das Gegenteil. Die Öffnungsklauseln gingen auf das einstimmige Ländervotum zurück. Die Bundesbeamten will Schily erst 2004 belasten. „Der Bund wird in diesem Jahr keine Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vornehmen.“ Mehrere Länder haben bereits Einschnitte für 2003 angekündigt. Die Initiative für die Öffnungsklauseln ging von Berlin aus.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sprach sich dafür aus, die Einheitlichkeit der Besoldung beizubehalten. Die Belastungen mit den Personalkosten und Versorgungsaufwendungen seien auf Dauer nicht mit Öffnungsklauseln zu lösen. Für die FDP erklärte Ernst Burgbacher, man könne bei den Beamten nicht ständig kürzen. Der Vorsitzende des Beamtenbundes, Erhard Geyer, warf dem Bundestag vor, er habe sich „dem Raubzug der Ministerpräsidenten“ angeschlossen. „Die Politiker müssen sich nicht über sinkende Loyalität der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wundern.“

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