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Das Stethoskop war zu kalt. - In Internet-Portalen können Patienten ihre Ärzte beurteilen.

© dpa

BGH erlaubt Internet-Portale über Ärzte: Toll, nett, na ja

Ärzte sind bewertungsfähig, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Sie müssen es ertragen, wenn ihre Patienten unter Pseudonym oder Klarnamen ihre Erfahrungen in den Praxen schildern. Das ist problematisch. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Die Piraten gehen unter, aber das Internet, der große Weichmacher gefestigter Strukturen in Kommunikation und Handel, wandelt das Bestehende weiter. Jetzt hat es den angesehensten Berufsstand erwischt, die Ärzte. Auch die Halbgötter in Weiß sind bewertungsfähig, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Sie müssen es ertragen, wenn ihre Patienten unter Pseudonym oder Klarnamen ihre Erfahrungen in den Praxen schildern. Damit verlor ein niedergelassener Gynäkologe seinen Prozess. Er wollte es dem Internet-Portal verbieten lassen, seine Daten für ein Profil zu nutzen und Kommentare zu veröffentlichen. Obwohl sie, drei an der Zahl, gar nicht so schlecht sind. So hieß es auf der Seite: „Toller Arzt – sehr empfehlenswert“, „Kompetenter netter Arzt, sehr zu empfehlen“ und „na ja ...“.

Toll , nett, na ja. So kann man auch das Urteil bewerten, dass die Kommunikationsfreiheit im Netz höher hängt als das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Arztes. Ein erwartbares Urteil, es knüpft an die „Spickmich“-Entscheidung des BGH an. 2009 sahen es die Richter schon als zulässig an, wenn Schüler auf Internet-Portalen ihre Lehrer benoten. Eine Abwägung, hieß es damals, es komme auf den Einzelfall an. Auch jetzt bei dem Gynäkologen.

Mediziner müssen es dulden, wenn sich kübelweise Häme über ihre Arbeit ergießt

Toll ist das Urteil, weil es die Dimension erkennt, indem das Internet die Öffentlichkeit erweitert hat. Nett ist es zu den Nutzern, die sich etwas Transparenz bei der Arztwahl erhoffen dürfen. Na ja ist es, weil damit letztlich wenig gewonnen ist. Drei Kommentare nach Art der getätigten helfen niemandem, seinen Arzt auszusuchen. Umgekehrt müssen es Mediziner dulden, wenn sich kübelweise Häme über ihre Arbeit ergießt. Dabei geht es, anders als bei Lehrern, um ihr Geschäft. Sie leben davon, dass Patienten kommen. Schüler kommen immer.

Die Wertungen des Urteils mögen vorläufig richtig sein. Aber was, wenn sich die Vorzeichen ändern? Wenn sich irgendwann ein Ärzte-Bewertungs-Google etabliert und damit ein weiteres Monopol errichtet wird? Und dort Ärzte von anonymen Kommentatoren in konzertierten Aktionen ins Abseits gestellt werden, möglicherweise dirigiert von Konkurrenten?

Meinungen sind frei. Solange keine nachweisbar falschen Tatsachen behauptet werden, kann im Schutz der Namenlosigkeit jeder sagen, was er will. Ein mieser Arzt, unhöflich, er hat sich zu wenig Zeit genommen. Das schreibt sich schnell hin, zumal die meisten Menschen lieber meckern als loben; eine anthropologische Konstante, an der das Internet nicht nur nichts ändert, sondern für die es irgendwie gemacht erscheint.

Freie Kommunikation ist ein hohes Gut. Doch wenn sie monopolisiert und instrumentalisiert wird, sollte es auch das Recht geben, sich ihr zu entziehen. Vor allem, wenn es um die Existenz geht und nicht nur um die Person.

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