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BGH: Haftstrafen gegen Al-Tawhid-Terroristen rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionsanträge von drei Mitgliedern der islamistischen Al-Tawhid-Gruppierung abgewiesen. Die Palästinenser waren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Karlsruhe - Die Haftstrafen gegen drei Mitglieder der islamistischen Gruppe Al-Tawhid wegen der Planung von Anschlägen auf jüdische Einrichtungen in Deutschland sind rechtskräftig; ein entsprechender Revisionsantrag der Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die Palästinenser Ende Oktober 2005 der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden und zwischen sechs und acht Jahren Gefängnis verhängt. Damit sind laut BGH alle Angeklagten der deutschen Al-Tawhid-Zelle rechtskräftig verurteilt (Az: 3 StR 251/06 - Beschluss vom 16. Januar 2007).

Nach Überzeugung des OLG hatte die Zelle Anschläge auf das jüdische Gemeindezentrum in Berlin und zwei Lokale in Düsseldorf geplant. Die Anschläge sollen von dem inzwischen im Irak getöteten Al-Tawhid-Chef Abu Mussab al-Sarkawi persönlich angeordnet worden sein. In dem Prozess hatte ein - bereits im November 2003 zu vier Jahren Haft verurteiltes - Mitglied der Gruppe als Kronzeuge ausgesagt. Ein vierter Angeklagter, der als Unterstützer der Gruppe zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war, hatte keine Revision eingelegt. (tso/dpa)

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