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Politik: BGH stärkt Opposition im BND-Untersuchungsausschuss

Berlin - Im Kampf um die Herausgabe von geheimen Akten für den BND-Untersuchungsausschuss hat die Opposition einen Teilerfolg errungen. Ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof entschied, dass der Ausschuss Akten in ungeweißter, lesbarer Fassung beantragen muss, teilten die Obleute der Grünen, der FDP und der Linkspartei in dem Gremium mit.

Berlin - Im Kampf um die Herausgabe von geheimen Akten für den BND-Untersuchungsausschuss hat die Opposition einen Teilerfolg errungen. Ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof entschied, dass der Ausschuss Akten in ungeweißter, lesbarer Fassung beantragen muss, teilten die Obleute der Grünen, der FDP und der Linkspartei in dem Gremium mit. Die Ausschussmehrheit von Union und SPD hatte zuvor den Oppositionsantrag abgelehnt, die „Requests for information“ (Anfragen) des US-Militärs an den BND-Verbindungsoffizier in der Befehlszentrale in Katar während des Irakkrieges vollständig beizuziehen. Dagegen hatten die drei Oppositionsfraktionen beim BGH geklagt.

Der BGH-Beschluss bedeutet jedoch nicht, dass nach der nun angeordneten Anforderung des Ausschusses an die Bundesregierung diese auch tatsächlich die Unterlagen für die Ausschussmitglieder offen zugänglich machen muss. Bisher beruft sich die Regierung bei der Sperrung von Material auf Sicherheitsinteressen. So argumentiert sie, der Informationsaustausch mit befreundeten Diensten werde völlig zusammenbrechen, wenn deren Unterlagen herausgegeben würden.

FDP, Linkspartei und Grüne sprachen dennoch von einer grundsätzlichen Bedeutung des Beschlusses. Die gesetzlich garantierten Minderheitsrechte der Opposition könnten auch in zukünftigen Untersuchungsausschüssen nicht mehr infrage gestellt werden, erklärten die Abgeordneten Max Stadler (FDP), Norman Paech (Linkspartei) und Hans-Christian Ströbele (Grüne) gemeinsam. hmt

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