BGH-Urteil : Mütter müssen Namen des wahren Vaters nennen

09.11.2011 17:19 Uhr
"Ist das Kind von mir?" Manch Vater stellt sich diese Frage. Foto: dpa
"Ist das Kind von mir?" Manch Vater stellt sich diese Frage. - Foto: dpa

Die Antwort auf die Frage, wer der echte Vater ihres Kindes ist, darf eine Frau nicht verschweigen. Die Richter stärkten mit ihrem Urteil das Recht von Männern, denen Kinder untergeschoben wurden.

Mütter können sich bei der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre zurückziehen und schweigen. Vielmehr haben alle Beteiligten das Recht, die Wahrheit zu erfahren - auch die Scheinväter. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mittwoch hervor. Damit hat der BGH in Karlsruhe das Recht der Männer weiter gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde oder werden soll.

Damit folgen die Richter der Tendenz der vergangenen Jahre. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.

Wie aber sieht es mit dem Recht der Männer aus, denen ein Kind untergeschoben wird und die - wenn sie es herausfinden - an der Mauer des Schweigens abprallen? Eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt. Deshalb müssen die Richter die verschiedenen Werte gegeneinander abwägen: Informationelle Selbstbestimmung der Frau gegen den Rechtsschutz des Mannes.

Im vorliegenden Fall hat ein Mann geklagt. Nachdem er sich von seiner Partnerin getrennt hatte, bekam diese ein Kind und gab ihn als Vater an. Von seiner Vaterschaft sei sie auch überzeugt gewesen, gab sie in den ersten Verhandlungen an. Das Ergebnis des Vaterschaftstests habe sie selbst überrascht. Enttäuscht verlangte der Ex-Freund das Geld für Babyausstattung und Unterhalt zurück, insgesamt rund 4500 Euro. Diese Summe wollte er vom Vater des Kindes haben, dieser zahlte inzwischen auch Unterhalt.

Doch die Frau weigerte sich, dessen Identität preiszugeben und das Verfahren ging durch alle Instanzen. Bereits das Amtsgericht Rendsburg und das Oberlandesgericht Schleswig urteilten, dass der Mann das Recht habe, den Namen des Vaters zu erfahren. Der juristische Terminus dafür heißt Treu und Glauben. Danach ist die Frau in der Pflicht, ihren Ex-Partner nicht über die Vaterschaft im Ungewissen zu lassen.

Die obersten Richter sind sich durchaus bewusst, dass sie mit ihrer Entscheidung die Persönlichkeitsrechte der Mutter einschränken. Aber die Intimsphäre umfasse ebenfalls „die persönlichen, auch geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner“, schreiben sie in der Urteilsbegründung. Zum Kinderzeugen gehören eben immer zwei. Zudem habe die Frau mit der Nennung des falschen Vaters einen Teil ihrer Rechte verwirkt.

Nach diesem Urteil muss dem Kläger der Namen des Kindsvaters genannt werden. Aber der Anwalt der Frau merkte an, dass nicht sicher sei, ob der andere Mann wirklich der Vater ist. „Immerhin hat ihr Mandant das auch mal geglaubt“, sagte der Anwalt in Richtung Klägerbank. Es droht also ein neuer Prozess, bei dem dann möglicherweise Vaterschaftstest erzwungen werden muss.

„Kuckuckskinder machen erfahrungsgemäß immer Schwierigkeiten“, brachte die Vorsitzende Richterin Meo-Micaela Hahne die Stimmung in der Verhandlung auf den Punkt. Die Frage der Vaterschaft spielt in solch komplizierten Beziehungen zwar eine wichtige Rolle, aber der Familienfrieden ist mit dieser Offenheit meist noch längst nicht hergestellt.

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