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Politik: Biomedizin: Überzählige Embryonen können gespendet werden

Die Adoption so genannter überzähliger Embryonen ist nach Auffassung der Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Dies geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.

Die Adoption so genannter überzähliger Embryonen ist nach Auffassung der Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Dies geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Ein Verbot der "Embryonenspende" wäre nicht unbedenklich, wenn die Adoption die einzige Möglichkeit ist, den Embryo vor dem Absterben zu bewahren, heißt es in dem Brief an Hüppe. Bevor die Rechtslage in dieser Hinsicht geändert würde, solle die Debatte zur modernen Biomedizin aber weitergeführt werden. "Die Bundesregierung will den Ergebnissen dieser Diskussion nicht vorgreifen", heißt es. Embryonen können bei künstlichen Befruchtungen übrig bleiben. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind zurzeit 195 Fälle eingefrorener Embryonen bekannt. Welche als überzählig gelten, sei allerdings unklar, da viele noch ausgetragen würden.

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