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Birgit Hogefeld: Ex-RAF-Terroristin kommt nicht frühzeitig frei

Auf freien Fuß nach 15 Jahren? Das lässt die Schwere der Schuld nicht zu, befindet das Frankfurter Landesgericht im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Birgit Hogefeld - sie ist verantwortlich für den Tod dreier Menschen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen Antrag der inhaftierten Birgit Hogefeld abgelehnt, die Strafe schon nach 15 Jahren auszusetzen, wie das Gericht am Dienstag berichtete. Hogefeld hatte im Juni dieses Jahres 15 Jahre ihrer Strafe verbüßt. Nach Meinung der Richter lässt die Schwere der Schuld nicht zu, dass die ehemalige Terroristin nach der Verbüßung von nur 15 Jahren Haft freikommt.

Das OLG setzte zugleich eine Mindestverbüßungszeit für Hogefeld fest. Danach kann sie frühestens 2011 mit einer Strafaussetzung zur Bewährung rechnen.

Drei Menschen starben durch Hogefeld

Hogefeld war im Juni 1993 auf dem Bahnhof der mecklenburgischen Stadt Bad Kleinen festgenommen worden. Im November 1996 wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt, unter anderem wegen Beteiligung am Anschlag auf die US-Airbase am Frankfurter Flughafen. Bei dem RAF-Attentat 1985 waren drei Menschen ums Leben gekommen.

Im Juni 2008 hatte Hogefeld 15 Jahre ihrer lebenslangen Haftstrafe verbüßt. Laut Strafgesetzbuch kann zu diesem Zeitpunkt der Rest einer lebenslangen Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. (sba/dpa/AFP)

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