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"Bitburger Gespräch": Integration als Hürde

Rechtslehrer in Bitburg diskutieren – zu wenig.

Bitburg - Der Ort ist klein, die Namen derer desto größer, die sich seit langem im Eifelstädtchen Bitburg zum Austausch über die juristischen Folgen gesellschaftlicher Entwicklungen treffen. Im „Bitburger Gespräch“ diskutierten hochrangige Juristen in den 80er-Jahren das Umwelthaftungsrecht, in den 90ern über deutsche Einheit und Rentenversicherung und vergangenes Jahr, hochaktuell, die Neuordnung der Finanzmärkte.

Erst jetzt entdeckte die Rechtslehrerrunde ein Thema, das seit mindestens einem Jahrzehnt schon ein heißes ist: „Integration in Freiheit“ war das Bitburger Treffen vergangene Woche überschrieben. Und man tat sich offensichtlich etwas schwer damit. Mit Ausnahme des Staatsbürgerschaftsrechts wurden die Felder größter juristischer Relevanz gar nicht erst beackert: Kopftuchgesetze, Bleiberecht oder auch die Integration des Islams ins deutsche Religionsverfassungsrecht– der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein sah im Begriff eine „Verkürzung“ des alten Terminus „Staatskirchenrecht“ – streifte man in Bitburg bestenfalls. Die Göttinger Kulturverfassungsspezialistin Christine Langenfeld betonte dabei, dass es „vollkommen möglich“ und auch wünschenswert sei, dass der Islam in Deutschland eine Religionsgemeinschaft und damit Partner des Staats werde.

Zum Reizthema Scharia war kein Fachkollege aus den eigenen Reihen geladen – etwa der Erlanger Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe, der kürzlich ein Handbuch zum islamischen Recht veröffentlicht hat – sondern der Göttinger Islamwissenschaftler Tilman Nagel. Die These von der „Integrationsresistenz des Islams“, die vor ihm der Bonner Staatsrechtslehrer Josef Isensee formuliert hatte, stützte Nagel auf Zitate erzkonservativer Muslime und der Deutschen Islamkonferenz, an die sich in Bitburg andere DIK-Mitglieder anders erinnerten.

Kay Hailbronner setzte in seinem Vortrag über Staatsangehörigkeit einen Gegenakzent. Die Staatsbürgerschaft sei „der Ort, wo der Gesetzgeber den Veränderungen der Gesellschaft Rechnung tragen kann und muss“, sagte der Konstanzer Ausländerrechtsexperte. Und er ließ durchblicken, dass er die Sorge vor Loyalitätskonflikten, die Isensee im Zusammenhang mit dem Doppelpass betont hatte, nicht teilt: Dass viele Migranten ihren alten Pass behalten wollten, sei zwar „Zeichen weiterer Verbundenheit“ mit dem Land ihrer Vorfahren. Dies aber habe „weitaus geringere Bedeutung, als oft in der Rechtslehre angenommen wird“.

Der Migrationshistoriker Klaus J. Bade machte die Runde darauf aufmerksam, dass man womöglich alte Schlachten schlage. Deutschland schreibe längst eine negative Migrationsbilanz; auch viele junge hochqualifizierte Deutschtürken dächten inzwischen an Auswanderung. Sie sähen sich von „den Sarrazins“ ständig für Integrationsprobleme in Mithaftung genommen: „In der Mittelschicht qualmt es.“ Andrea Dernbach

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