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Politik: BKA-Gesetz: Drei Wünsche für Änderung

Berlin - Das BKA-Gesetz zur Ausweitung der Zuständigkeiten des Bundes bei der Terrorbekämpfung wird an diesem Freitag keine Mehrheit im Bundesrat bekommen – und das absehbare Verfahren im Vermittlungsausschuss wird sich verzögern. Das Kompromissgremium von Bundestag und Bundesrat wird nicht schon kommende Woche, sondern erst am 11.

Berlin - Das BKA-Gesetz zur Ausweitung der Zuständigkeiten des Bundes bei der Terrorbekämpfung wird an diesem Freitag keine Mehrheit im Bundesrat bekommen – und das absehbare Verfahren im Vermittlungsausschuss wird sich verzögern. Das Kompromissgremium von Bundestag und Bundesrat wird nicht schon kommende Woche, sondern erst am 11. Dezember tagen, wie der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) am Donnerstag mitteilte. In Länderkreisen geht man jedoch davon aus, dass es vor Weihnachten ein Ergebnis gibt.

Grundlage dafür werden wohl drei Anträge des Landes Rheinland-Pfalz sein, wo die SPD mit Ministerpräsident Kurt Beck an der Spitze allein regiert. Andere SPD-Länder, darunter Berlin, unterstützen die Mainzer Anträge. Der erste Änderungswunsch betrifft die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landespolizeien. Diese seien in dem Gesetz zu ungenau, moniert die Mainzer Regierung. Die Befugnisse des BKA bei der Gefahrenabwehr sollen stärker als bislang auf Ausnahmefälle begrenzt werden. Zudem fordert Rheinland-Pfalz, dass die umstrittene Online- Durchsuchung von Computern auch in Eilfällen nur von Richtern, nicht BKA-Beamten angeordnet werden darf. Außerdem sollen nur Richter prüfen, welche erhobenen Daten von der Polizei genutzt werden dürfen. Bislang sollen das BKA-Mitarbeiter entscheiden. Drittens verlangt Rheinland-Pfalz, dass nicht nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete ein ausnahmsloses Zeugnisverweigerungsrecht im Rahmen des Gesetzes bekommen, sondern auch Ärzte, Rechtsanwälte allgemein und Journalisten.

Das BKA-Gesetz wird nicht das einzige Vorhaben der großen Koalition sein, das im Dezember im Vermittlungsausschuss landet. Dort werden wohl auch die Kostenverteilung bei der Kindergelderhöhung und Teile des Konjunkturpakets der Bundesregierung verhandelt werden. Zudem wird der Bundesrat Änderungswünsche bei dem Gesetz anmelden, das die Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte regelt. Eine Ländermehrheit angeführt von Baden-Württemberg will erreichen, dass die Zuzugshürden gesenkt werden. Albert Funk

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