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Bleiberecht: Streit zwischen Bund und Ländern

Zwischen Bund und unionsregierten Ländern treten immer deutlichere Differenzen beim Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge zu Tage.

Berlin - Nach einem Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" lehnen es die CDU/CSU-geführten Länder ab, minderjährigen Kindern ausreisepflichtiger Eltern ein Bleiberecht zu gewähren. Die große Koalition hatte sich unter anderem darauf verständigt, dass gut integrierte Jugendliche ab 14 Jahren künftig in Deutschland bleiben dürfen, wenn ihre straffällig gewordenen Eltern ausreisen müssen.

Die Staatsministerin im Kanzleramt, Maria Böhmer (CDU), rief die Länder auf, sich nicht gegen eine Bleiberechtsregelung per Bundesgesetz zu stellen. "Allerdings muss diese Regelung sicherstellen, dass es keine weitere Zuwanderung in die Sozialsysteme gibt", sagte Böhmer. "Geduldete müssen erst einen Arbeitsplatz nachweisen, dann bekommen sie ein Bleiberecht." Die Länder sollten sich darauf konzentrieren, den Grundsatz "Vorrang für Arbeit" durchzusetzen.

Mit Blick auf die Gesamtregelung warnte Nordrhein-Westfalen den Bund vor einem Alleingang. Der Bund solle bei seinen Überlegungen die Regelungen berücksichtigen, die die Innenminister im November vorbrachten, sagte NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) der "Rheinischen Post". Kandidaten für ein Bleiberecht sollten zuerst eine Arbeitsstelle suchen, dann eine Duldung bekommen - nicht umgekehrt. Es dürfe keinen Anreiz zum dauerhaften Sozialhilfe-Bezug geben.

Müssen Kinder für die Eltern haften?

Zum umstrittenen eigenständigen Bleiberecht für Kinder räumte der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz in der Zeitung ein: "Das klingt gaga und ist sicher lebensfremd. Aber wir brauchen eine humanitäre Lösung. Es kann nun einmal nicht sein, dass ganze Familien in Sippenhaft genommen werden, indem sie ausreisen müssen, weil ein einzelner Angehöriger mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

Bei einem Gespräch mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigten Unions-Innenminister weiteren Widerstand im Bundesrat an. Sie kritisieren, dass auch Bewerber, die sich nicht um Arbeit bemühen, bis Ende 2009 auf Staatskosten im Land bleiben könnten. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) machte deutlich, dass sein Land eine Gesetzesregelung nicht mittragen werde. Er hatte schon Ende 2006 für eine Regelung per Länderverordnung plädiert.

Böhmer riet den Ländern nun, den Grundsatz "Vorrang für Arbeit" durchzusetzen. Es dürfe keine Aufweichung geben, etwa durch zu lange Fristen für die Arbeitsplatzsuche oder die Beschränkung auf das bloße Bemühen um Arbeit. Die Union habe in den Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz eine Menge erreicht, wie zum Beispiel die Pflicht für nachziehende Eheleute, Deutschkenntnisse schon im Heimatland zu erwerben. "Eine bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung zu verhindern hieße auch, diese Vorteile im Zuwanderungsrecht wieder aufzugeben." (tso/dpa)

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