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Bloßstellende Bilder im Internet: Justizminister Maas entschärft Gesetzentwurf zu Nacktfotos

Der Bundesjustizminister will gegen ehrverletzende Fotos im Internet vorgehen und bewegt sich dabei in einem schwierigen Grenzbereich. Was soll künftig strafbar sein – und was nicht?

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat nach viel Kritik seinen Gesetzentwurf, mit dem gegen Nacktfotos oder andere bloßstellende Bilder im Internet vorgegangen werden soll, entschärft. Das neue Gesetz, das er nun dem Bundestag vorlegt, soll sich auf die Verbreitung solcher Bilder konzentrieren, nicht auf die bloße Herstellung.

Wie kam es zu dem Vorhaben des Justizministers?

Justizminister Maas plant umfassende Änderungen im Sexualstrafrecht, teils mit Blick auf europarechtliche Vorgaben, die der Bundestag am Donnerstag beschließen soll. Nach dem Fall des Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der wegen Besitzes von kinderpornografischen Videos angeklagt ist, ließ der Minister einen Passus einfügen, der mit Sexualstrafrecht an sich wenig zu tun hat: Bestraft werden sollte künftig auch, wer Bilder macht, die geeignet sind, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt“. Eine Vorschrift, die für Kinder wie für erwachsene Opfer gelten sollte. Ergänzt werden sollte dies im Paragraf 201 a des Strafgesetzbuchs, der den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ schützt.

Was will Maas erreichen?

Anlass für die Ermittlungen gegen Sebastian Edathy gaben dessen Bestellungen vermeintlich „harmloser“ Filme und Fotos von nackten Kindern. Dabei werden etwa Kinder unbekleidet beim Spielen oder Baden gezeigt. Die Produkte werden vielfach im Ausland gedreht und über das Internet vertrieben. Strafbar war der Besitz solcher Bilder bisher nicht – Edathys Fall hat jedoch ein Umdenken ausgelöst.

Welche Kritik gab es an dem Vorhaben des Justizministers?

Im eigenen Haus waren die Bedenken groß, ebenso unter den Justizexperten im Bundestag und in den Ländern. Schließlich wandte sich im Bundesrat etwa Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) gegen den Entwurf, der „über das Ziel hinausschießt“. „Das Fotografieren nackter Personen situationsunabhängig und ganz allgemein zu kriminalisieren, geht zu weit“, polterte der Minister. Auch die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast, fürchtet, dass durch den viel zu weiten Tatbestand Menschen kriminalisiert würden anstatt den Opfern zu helfen. „Was soll es bringen, wenn künftig jedes vermeintlich ehrverletzende Foto von Amts wegen von den Ermittlungsbehörden geprüft werden muss?“, fragt die Grünen-Politikerin. Auch die Pressefreiheit sei dadurch drastisch betroffen. Ihr Fazit: „Was Heiko Maas zum vermeintlichen Persönlichkeitsschutz im Strafrecht neu regeln will, ist eine rechtsstaatliche Ungeheuerlichkeit.“

Auch ihre Fraktionskollegin Katja Keul hält den überarbeiteten Gesetzentwurf für problematisch. „Jeder hat andere Kriterien, welche Fotos geeignet sind, dem Ansehen zu schaden. Das Kriterium ist viel zu vage“, sagt die rechtspolitische Sprecherin. „Nach den Formulierungen kann sich auch jemand strafbar machen, der harmlose Fotos im privaten Raum zeigt. Das ist absurd.“

Deutliche Kritik übten die beiden Grünen-Politikerinnen außerdem am Vorgehen des Justizministeriums. „Das Gesetzgebungsverfahren, in dem dieses Gesetz durch den Bundestag gebracht werden soll, ist zutiefst undemokratisch“, sagte Künast. „Am Nachmittag vor der finalen Beratung hat der Rechtsausschuss immer noch nicht die Vorschläge aus dem Justizministerium. Also keine Zeit, die Änderungen und ihre komplizierten Vernetzungen aufmerksam zu beraten“, sagte die Ausschuss-Vorsitzende.

Normalerweise ist verabredet, dass die Abgeordneten Änderungsanträge bereits am Freitagmittag der Vorwoche erhalten. „So kann man nicht mit dem Parlament umgehen“, sagt Keul. Sie wolle deshalb bei der Ausschusssitzung an diesem Mittwoch beantragen, das Gesetz erst in der nächsten Sitzungswoche zu verabschieden.

Ist die Kritik an dem Gesetzentwurf berechtigt?

In der Diskussion fragten sich viele, ob künftig auch das Fotografieren spielender Kinder am Strand verfolgt werden könnte, selbst wenn die eigenen Eltern oder etwa deren Bekannte die Bilder machen. In der rechtspolitischen Diskussion wurde angezweifelt, ob künftig noch sorgenfrei bei Kindergeburtstagen ein Planschbecken aufgestellt werden sollte – es könnte ja jemand auf die Idee kommen, Fotos zu machen. Viele Einwände mögen übertrieben gewesen sein, da ausdrücklich nur „unbefugte“ Aufnahmen unter Strafe gestellt werden sollten. Dennoch schien der Tatbestand Handlungen zu erfassen, die gerade auch im Umgang mit Kindern durchaus üblich sind.

Wie rechtfertigt Heiko Maas sein Vorhaben?

Der Minister bleibt bei seinem Vorhaben, schränkt es aber ein: „Sozial übliches und alltägliches Verhalten muss straffrei bleiben“, sagte er. Daher sei es sinnvoll, nicht bereits jede „unbefugte Herstellung“ von Nacktbildern unter Strafe zu stellen. Würden diese Bilder jedoch „unbefugt verbreitet“, liege ein strafwürdiges Verhalten vor. „Mit der Verbreitung befinden sich die Bilder oft jahrelang im Netz und können eine große Belastung für jeden Betroffenen sein.“ Auch wenn Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten werden, werde dies künftig strafbar sein.

Welche weiteren Änderungen sind geplant?

Die Bundesregierung will klarstellen, dass der wissentliche Zugriff auf Kinderpornografie im Internet strafbar ist. Verschärft werden die Regelungen für sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen und Erwachsenen; für eine Strafbarkeit soll es nicht mehr darauf ankommen, dass jemand „Schutzbefohlener“ eines Erwachsenen ist. Zu der Diskussion kam es, weil ein Vertretungslehrer straflos blieb, der mit einer Schülerin verkehrte. Zudem soll die Verjährung für Opfer von sexuellem Missbrauch auf 30 Jahre angehoben werden, um die Taten auch noch ahnden zu können, wenn die Betroffenen längst erwachsen sind.

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