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Verschwommene Konturen: Zwischen dem Bundesnachrichtendienst und der Abteilung VI des Bundeskanzleramts, die den Dienst eigentlich steuern und kontrollieren soll, gibt es einen regen Personalaustausch.

© Lukas Schulze/dpa

BND-Affäre: Das große Verantwortungsgeschiebe

BND und Bundeskanzleramt streiten vor dem NSA-Untersuchungsausschuss über Kontrolle und Verantwortung. Doch eine scharfe Trennung zwischen beiden Institutionen ist ohnehin eine Illusion. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Anna Sauerbrey

Die NSA hat dem BND Suchbegriffe untergeschoben, die mit deutschen Interessen nicht vereinbar sind. Der BND will das Bundeskanzleramt darüber informiert haben. Das Kanzleramt will von nichts gewusst haben. Man streitet über Bringschuld oder Holschuld. Ein absurdes Theater. Der BND, so sagt es das Gesetz, ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Kanzleramts. Also ist das Kanzleramt politisch verantwortlich. Das Gesetz legt auch fest, dass der BND dem Kanzleramt berichten muss. Es gilt also beides: bringen und holen.

Zwischen BND und Bundeskanzleramt gibt es einen regen Mitarbeiteraustausch

Eigentlich aber geht es ohnehin um etwas anderes. Keine Seite hatte Interesse, die Probleme klar zu benennen. Geheimdienst und Politik wollten so lange wie möglich an der lukrativen Zusammenarbeit mit den USA festhalten. Dass die sich regelwidrig verhielten, sollte möglichst wenig in den Akten auftauchen. Diese informelle Übereinstimmung fortzuführen, fiel den Beteiligten nicht schwer. Immer wechselten BND-Präsidenten an die Spitze der zuständigen Abteilung im Kanzleramt und umgekehrt, und auch auf den unteren Rängen herrscht reger Austausch. Rund 20 ehemalige Nachrichtendienstler sind heute im Kanzleramt tätig. Die Vorstellung von zwei getrennten Institutionen, von denen die eine politisch steuert, die andere rapportiert, ist eine Illusion.

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