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Bochum: Hilfsdienst kostet Polizeichef den Job

Bochums Polizeichef muss gehen, weil er in der Dienstzeit eine SPD-Anfrage an die Regierung unterstützte - der Innenminister ist bei der FDP.

Der Polizeipräsident hat sich in den Urlaub verabschiedet und schon vorher durchblicken lassen, dass er vermutlich nicht auf seinen Posten zurückkehren wird. Am vergangenen Freitag verabschiedete sich Thomas Wenner von seinen Mitstreitern im Bochumer Polizeipräsidium. Er wusste, dass Innenminister Ingo Wolf (FDP) bei der wöchentlichen Kabinettssitzung am Dienstag unter dem Tagesordnungspunkt Personalien seine Entlassung in den einstweiligen Ruhestand beantragen und auch durchsetzen würde; der 62-jährige Bochumer Polizeipräsident ist damit entlassen. Wie in solchen Fällen üblich, werden in der Öffentlichkeit keine Gründe für diesen Schritt genannt.

Hinter vorgehaltener Hand wird freilich erzählt, warum das Vertrauensverhältnis zwischen dem liberalen Innenminister und dem Behördenleiter gestört ist: Wenner soll in seiner Dienstzeit für die oppositionelle SPD gearbeitet und einen Fragenkatalog an die Landesregierung zur Mafia bearbeitet haben. Während Wolf darin einen Schritt zur Einhaltung der politischen Hygiene in der Verwaltung sieht, schreit die Opposition auf. „Da wird mit zweierlei Maß gemessen“, schimpft etwa der SPD-Abgeordnete Karsten Rudolph und verweist auf den Fall eines Abteilungsleiters aus der Staatskanzlei, der in Sachen Videoüberwachung der SPD- Chefin kürzlich so intensiven Mailverkehr mit der CDU-Parteizentrale hatte, dass der Eindruck entstanden war, die Trennung zwischen Regierung und Partei sei verwischt worden.

Wenner hat offenbar einen in Sachen Mafiabekämpfung versierten Kollegen gebeten, eine SPD-Anfrage an die Landesregierung zum gleichen Thema zu kommentieren und auf Sinnhaftigkeit zu untersuchen. Ebenjener Mitarbeiter war im Innenministerium kurz zuvor aufgefallen, weil er in einer Regionalzeitung zitiert worden war, ohne dass dies mit dem Hause Wolf abgesprochen war. Dass Wenner nun Mitarbeiter in der Dienstzeit für die SPD arbeiten lässt, betrachtet Wolf als unzulässige Grenzüberschreitung und setzte deshalb die Entlassung durch.

Die SPD hat freilich eine andere Sicht der Dinge. „Wir haben Wenner die Anfrage nach Hause geschickt, weil wir eine Einschätzung von Fachleuten haben wollten“, argumentiert Rudolph und verweist darauf, dass die SPD selbst Mafiaexperten aus Italien in die Recherche einbezogen habe. Dass die Bochumer Experten über die SPD-Fragen auch in der Dienstzeit nachgedacht haben könnten, rechtfertigt für ihn allenfalls einen Tadel, aber keine Entlassung. Im Zusammenhang mit der Videobeobachtung hatte die Regierung einen Gutachter eingeschaltet, der die Trennung von Staat und Parteien prüfte. Der Experte schrieb, dass nicht jeder Verstoß gegen das Gebot der Unterscheidung beider Sphären zur Verfassungswidrigkeit führe. Erforderlich sei vielmehr eine „gewichtige offenkundige Grenzüberschreitung“. Was „gewichtig“ und „offenkundig“ ist, wird zwischen Regierung und Opposition höchst unterschiedlich beurteilt.

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