zum Hauptinhalt

Politik: Bodenloses Unrecht?

Das Urteil von Straßburg erzürnt die Erben der Neubauern – und erfreut den Fiskus

Von Matthias Schlegel

Berlin - Laut tönt im Hintergrund das Stimmengewirr, der Mann selbst ist hochgradig erregt: Hier sei ein Urteil mit „völliger Beliebigkeit“ von einer „Mehrheit postkommunistischer Funktionäre gegen das ausdrückliche Votum aller Fachjuristen“ ergangen. Manfred Graf von Schwerin, Bundesvorsitzender der „Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum“, hatte Betroffene und Sympathisanten von enteigneten Bodenreform-Erben eigentlich nach Berlin geladen, um mit ihnen einen Triumph zu feiern: Vor anderthalb Jahren hatte die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die entschädigungslose Enteignung der nicht mehr landwirtschaftlich tätigen Bodenreform-Erben durch die Bundesrepublik von 1992 als menschenrechtswidrig bezeichnet. Wenig sprach dafür, dass die Große Kammer nun anders urteilen und dem Widerspruch der Bundesregierung folgen würde. Doch sie tat es.

Lothar de Maizière, letzter DDR-Ministerpräsident, hält das Straßburger Urteil für eine „Fehlentscheidung“. Wenn der Gerichtshof von der Gleichbehandlung gegenüber den bereits zu DDR-Zeiten Enteigneten spreche, verkenne er die historischen Tatsachen. Bei der Übertragung des Bodenreformlandes an die Neubauern zwischen 1945 und 1949 habe es sich um vererbbares Volleigentum gehandelt. Weil viele Bauern in den Westen gegangen seien, habe sich die DDR deren Land widerrechtlich angeeignet. Dieses Unrecht habe die Modrow-Regierung mit ihrem Gesetz vom März 1990 korrigiert, indem es das Eigentumsrecht vor der deutschen Einigung festgeschrieben habe. Und Graf von Schwerin folgert daraus: Straßburg stelle Gleichbehandlung im Unrecht her – „das ist eine Unverschämtheit.“

Nach de Maizieres Ansicht greift der Straßburger Vorwurf nicht, die Modrow-Regierung sei 1990 nicht demokratisch legitimiert gewesen. Schließlich habe seine, die de-Maizière-Regierung, das Gesetz bestätigt und dafür gesorgt, dass es in den Einigungsvertrag aufgenommen wurde.

„Hier wurde eine Gemeinwohlentscheidung getroffen, mit der gewaltige Schadenersatzforderungen abgewendet werden sollten“, sagte de Maizére. „Ich weigere mich, eine fiskalische Entscheidung dieser Art als gerecht zu empfinden.“ Solche Gründe bewogen offenbar auch den deutschen Richter Georg Ress, dem Straßburger Urteil seine abweichende persönliche Meinung in einem Sondervotum anzufügen.

Die heute politisch Verantwortlichen sehen das freilich anders. Zwar räumt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein, dass „das Ergebnis sicher für manchen nicht einfach zu akzeptieren“ sei. Doch überwiegt die Erleichterung über abgewendete unkalkulierbare Kosten. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) nimmt das Urteil und die damit entstandene „Rechtsklarheit mit Erleichterung“ auf. In 7000 Fällen hatte das Land Erben enteignet – rund 30000 Hektar. „Bei einem durchschnittlichen Hektarpreis von 4200 Euro kann man sich die finanzielle Dimension für das Land leicht ausrechnen, sagt er dem Tagesspiegel. Und Brandenburgs Finanzminister Rainer Speer (SPD) will umgehend handeln: Die seit 2004 wegen der ungeklärten Rechtslage ausgesetzte Einziehung von Bodenreformland werde nun fortgesetzt – und der Weiterverkauf durch das Land auch.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false