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Politik: Bohley darf Gysi nicht "Stasi-Spitzel" nennen

Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley darf den PDS-Politiker Gregor Gysi weiterhin nicht Stasi-Spitzel nennen. Ihre dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen (Aktenzeichen: 1 BvR 195/96).

Die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley darf den PDS-Politiker Gregor Gysi weiterhin nicht Stasi-Spitzel nennen. Ihre dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen (Aktenzeichen: 1 BvR 195/96).

Die Richter bezogen sich aber lediglich auf einen Formfehler Bohleys, nicht auf den Inhalt ihrer Aussage. Bohley hatte den Bundestagsabgeordneten Gysi 1993 in der "Berliner Zeitung" als Stasi-Spitzel bezeichnet und wurde sowohl vom Hamburger Landgericht und als auch vom Hanseatischen Oberlandesgericht rechtskräftig zur Unterlassung dieser Äußerung verurteilt. Hiergegen legte sie in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein, ohne jedoch das Urteil des Landgerichts beizulegen beziehungsweise wiederzugeben.

Damit war ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig, denn, so die einstimmige Entscheidung einer Kammer des Ersten Senats, das Oberlandesgericht habe sich in seiner Begründung auf die Entscheidung des Landgerichts bezogen - die liege dem BVG aber nicht vor.

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