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Politik: Bonner Justiz prüft Verwendung der Unterlagen - Union, SPD und FDP wehren sich gegen eine Beiziehung

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die Heranziehung der im Tagesspiegel veröffentlichten Stasi-Akten zu den CDU-Finanztransfers für ihre Ermittlungen nicht ausgeschlossen. Eine rechtliche Prüfung müsse aber ergeben, ob die Materialien - unter anderem Mitschnitte von Telefonaten des CDU-Politikers Uwe Lüthje - benötigt würden, erklärte Sprecher Friedrich Apostel.

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die Heranziehung der im Tagesspiegel veröffentlichten Stasi-Akten zu den CDU-Finanztransfers für ihre Ermittlungen nicht ausgeschlossen. Eine rechtliche Prüfung müsse aber ergeben, ob die Materialien - unter anderem Mitschnitte von Telefonaten des CDU-Politikers Uwe Lüthje - benötigt würden, erklärte Sprecher Friedrich Apostel. Die Veröffentlichung von MfS-Akten ist laut Stasi-Unterlagengesetz unter Bedingungen möglich.

Um die Verwertung des brisanten Materials ist unterdessen ein Streit quer durch die politischen Lager ausgebrochen. Grünen-Fraktionschef Rezzo Schlauch und DDR-Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe, die sich im Tagesspiegel für eine Verwendung von MfS-Unterlagen als Beweismittel im Untersuchungsausschuss ausgesprochen hatten, ernteten am Mittwoch Zuspruch und Ablehnung. "Vor den Akten sind alle gleich", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der PDS, Roland Claus. Seine Partei sei für die Verwendung der Materialien, da es in der Affäre "um die Aufklärung eines jahrzehntelangen rechtswidrigen Handelns der CDU im Umgang mit ihren Spenden und Spendern" gehe.

Dagegen machte FDP-Generalsekretär Guido Westerwelle Schlauch wegen dessen Plädoyer für die Verwendung der Akten massive Vorwürfe. "Der nächste Schritt wäre die Zulassung von Foltergeständnissen als Beweismittel", erklärte Westerwelle. Auch die SPD blieb bei ihrer ablehnenden Haltung. Das Mitglied des Untersuchungsausschusses, Rainer Wend, sagte, rechtliche Grenzen dürften nicht überschritten werden. Die Union protestierte erneut gegen die Veröffentlichung. Michael Glos (CSU) meinte, wer sich der Akten bediene, mache sich "nachträglich zum Handlanger Mielkes".

Nach dem Stasi-Unterlagengesetz (StUG) vom 20. November 1992 ist die Veröffentlichung von MfS-Materialien nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Anbei dokumentieren wir auszugweise den für die Verwendung von Informationen maßgeblichen Paragraphen 32 des StUG

"Personenbezogene Informationen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn

1. die Personen, über die personenbezogene Informationen veröffentlicht werden sollen, eingewilligt haben, oder

2. es sich um Informationen über a) Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung Ihres Amtes, sofern sie nicht Betroffene oder Dritte sind, b) Mitarbeiter des Staatsicherheitsdienstes (..), oder c) Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes handelt, und durch die Veröffentlichung keine überwiegend schutzwürdigen Interessen der genannten Personen beeinträchtigt werden."

In Paragraph 46a heißt es

"Das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."

ide

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