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Politik: Bosnienkrieg: Den Haag bestätigt Urteil gegen Kriegsverbrecher - Zehn Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Der wegen Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilte bosnisch-kroatische Kriegsverbrecher Anto Furundzija muss seine volle Strafe absitzen. Die Berufungskammer des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag bestätigte am Freitag die im Dezember 1998 verhängte Haftstrafe gegen den früheren Kommandeur einer paramilitärischen Einheit.

Der wegen Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilte bosnisch-kroatische Kriegsverbrecher Anto Furundzija muss seine volle Strafe absitzen. Die Berufungskammer des UN-Kriegsverbrechertribunals in Den Haag bestätigte am Freitag die im Dezember 1998 verhängte Haftstrafe gegen den früheren Kommandeur einer paramilitärischen Einheit. Er war verurteilt worden, weil er im Bosnienkrieg 1993 nicht eingeschritten war, als ein Untergebener eine Moslemin vergewaltigte. Es war das erste Urteil des UN-Kriegsverbrechertribunals, in dem sich der Vorwurf eines Kriegsverbrechens ausschließlich auf Vergewaltigung gründete.

Die Berufungskammer begründete ihren Entschluss am Freitag damit, dass dem Angeklagten das Recht auf einen fairen Prozess nicht verweigert worden sei. Furundzijas Anwalt hatte dagegen argumentiert, dass in dem Prozess nicht bewiesen worden sei, dass der Vergewaltiger mit der Zustimmung des 31-Jährigen gehandelt habe. Zehn Jahre Haft bezeichnete er außerdem als grausame und unangemessene Strafe für seinen Mandanten. Furundzijas Verurteilung wegen Folter und Vergewaltigung beruhte fast ausschließlich auf den Zeugenaussagen des Opfers.

Der frühere Kommandeur befehligte eine Einheit, die sich "The Jokers" (Die Spaßmacher) nannte und in Mittelbosnien 1993 mehrere moslemische Dörfer überfiel. Er ist einer von bisher 14 Angeklagten, die vom Den Haager UN-Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien zu Haftstrafen verurteilt wurden.

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