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Politik: Brandstifter müssen an Opfer zahlen

Im Zivilverfahren um den Brandanschlag von Solingen sind die vier rechtsextremen Täter nach den Haftstrafen von 1995 nun auch zu einer viertel Million Mark Schmerzensgeld verurteilt worden. Außerdem müssen sie nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom Dienstag den Überlebenden eine monatliche Rente zahlen.

Im Zivilverfahren um den Brandanschlag von Solingen sind die vier rechtsextremen Täter nach den Haftstrafen von 1995 nun auch zu einer viertel Million Mark Schmerzensgeld verurteilt worden. Außerdem müssen sie nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal vom Dienstag den Überlebenden eine monatliche Rente zahlen. Die heute zwischen 25 bis 30 Jahre alten Täter müssen auch für alle künftigen Folgekosten der Opfer aus dem Anschlag aufkommen. (Az.: 5 O 218/96)

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