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Politik: Brüssel bemängelt Sonderregelung für Gaskraftwerke - Missstimmung bei Rot-Grün

Ein Brief aus Brüssel sorgt für Missstimmung in der rotgrünen Koalition. In dem Schreiben beanstandet die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission die Befreiung von hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenkraftwerken (GuD) von der Ökosteuer.

Ein Brief aus Brüssel sorgt für Missstimmung in der rotgrünen Koalition. In dem Schreiben beanstandet die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission die Befreiung von hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenkraftwerken (GuD) von der Ökosteuer. Doch die Kommission hat Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) eine Frist gewährt. Rund drei Wochen hat er noch Zeit, die von den EU-Wettbewerbshütern angeforderten Unterlagen nachzureichen. Die Beamten von EU-Kommissar Mario Monti bemängeln nämlich nicht die Steuerbefreiung an sich, sondern die mangelnde Degression. Es sollen höchstens 30 Prozent der Mehrkosten steuerlich umgelegt werden dürfen. Und eine derartige Betriebsbeihilfe könne nur genehmigt werden, wenn die Befreiung nach drei bis vier Jahren auslaufe. Die Ökosteuer sieht eine Befreiung von zehn Jahren vor, die sinnvoll ist, da das geplante GuDKraftwerk in Lubmin vor 2003 gar nicht fertig sein kann.

"Jetzt lässt sich nur noch das Gesetz ändern", jubelte daraufhin der SPD-Bundestagsabgeordnete Reinhard Schultz. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen, das von Anfang an gegen die Ökosteuer war, freut sich zu früh. Denn die Befreiung für GuD-Kraftwerke von der Ökosteuer ist in dem Genehmigungsverfahren in Brüssel abgekoppelt von den anderen genehmigungspflichtigen Teilen der Reform. Die Kapitel sollen bereits im Februar genehmigt werden, heißt es aus gut unterrichteten Kreisen. Aber es gibt auch inhaltliche Gründe, die für eine Genehmigung der Steuerbefreiung der Kraftwerke sprechen. So ist Deutschland neben den Niederlanden das einzige Land in der EU, welches das Gas zur Verstromung besteuert. In allen anderen EU-Staaten wird der Strom endbesteuert. Die geplante Befreiung des Gases zur Verstromung könne folglich nicht wettbewerbsverzerrend sein, argumentiert Trittin. Die Steuerbefreiung stelle nur eine Harmonisierung europäischer Verhältnisse her. Das gelte umso mehr, als auch Kohle und Atomenergie von der Ökosteuer befreit sind.

Außerdem werden die beiden weniger effizienten Stromlieferanten mit Milliarden steuerlich subventioniert. Für Kernbrennstäbe müssen die Energieversorger gar keine Steuern zahlen, und die Steinkohleunternehmen erhalten zusätzlich zur Steuerbefreiung der Kohle zur Verstromung rund 8,3 Milliarden Mark im Jahr als Beihilfe. "Man muss die hocheffizienten GuD wie AKW behandeln, um Wettbewerbsnachteile abzubauen", sagte Reinhard Loske, Umweltpolitiker der Grünen. Schultz und andere SPD-Politiker waren bereits im November, als die Ökosteuer verabschiedet wurde, gegen die Befreiung von GuD-Kraftwerken. Der Brief aus Brüssel kommt ihnen daher gelegen.

ufo, tog

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