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Politik: Brüssel droht mit Strafe – wer zahlt?

Berlin - Die Europäische Kommission hat mit einem Zwangsgeldverfahren gedroht, weil Deutschland die so genannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie auch zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten noch immer nicht vollständig umgesetzt hat. Zuständig dafür sind die Länder.

Berlin - Die Europäische Kommission hat mit einem Zwangsgeldverfahren gedroht, weil Deutschland die so genannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie auch zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten noch immer nicht vollständig umgesetzt hat. Zuständig dafür sind die Länder.

Gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie bildet die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) das europäische Schutzgebietskonzept Natura 2000. Die beiden Richtlinien waren von den EU-Mitgliedstaaten 1992 gebilligt worden. Das Ziel: Tiere und Pflanzen sollten in ihren typischen Lebensräumen erhalten werden. Da die Ausweisung von isolierten Naturschutzgebieten nicht ausreichte, um Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren, bemühte sich die EU mit den beiden Richtlinien darum, Schutzgebiete miteinander zu verbinden.

Die erste Frist zur Meldung im Juni 1995 verstrich, ohne dass Deutschland auch nur ein einziges Gebiet nach Brüssel gemeldet hätte. 1998 klagte die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland. Am 11. September 2001 wurde Deutschland wegen der Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie verurteilt, im April 2003 das Zwangsgeldverfahren eröffnet.

Seither gab es hektische Bemühungen der Länder, die EU-Kommission von ihren Einschätzungen zur FFH-Richtlinie zu überzeugen, die allerdings erfolglos waren. Dennoch ließ sich Brüssel darauf ein, bis Juni 2005 ein Moratorium für das Zwangsgeldverfahren hinzunehmen. Bis dahin sollten die letzten FFH-Flächen – mit zehn Jahren Verspätung – endlich gemeldet sein. Doch noch immer stellten sich vor allem Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein quer. Es fehlen die Flussgebietsmündungen von Ems, Elbe und Weser auf der Deutschlandkarte der FFH-Gebiete. Würde Deutschland ein zweites Mal verurteilt, kämen rückwirkende Strafzahlungen von 790 000 Euro pro Tag auf Berlin zu. Nach Berechnung des Umweltverbands Nabu könnten sich diese Strafzahlungen auf bis zu 1,4 Milliarden Euro summieren. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte in einem Brief an die Länder damit gedroht, sich von ihnen das Geld für die Strafzahlungen zurückzuholen, allerdings muss der Bund zunächst einmal zahlen.

Nach der geplanten Föderalismusreform sollen sich Bund und Länder EU- Strafzahlungen teilen. Der Bund trägt 15, die Länder tragen 85 Prozent der Kosten. Dabei tragen die Länder gemeinsam 35 Prozent der Gesamtkosten, die verbleibenden 50 Prozent müssen die Länder aufbringen, die Strafzahlungen verursacht haben. Allerdings soll der Bund in Zukunft für den Naturschutz zuständig werden.

Nachdem Gabriel die Länder aufgefordert hatte, ihrer Meldepflicht in der verbliebenen Frist von zwei Monaten nachzukommen, haben sich Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein offenbar besonnen. Nach Auskunft der Sprecher aller Umweltministerien wollen sie die fehlenden Gebiete nun doch nachmelden.

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