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Politik: BSE: Bundesrat stimmt unter Bedenken zu

Nach der Zustimmung des Bundestags zum Verbot der Tiermehlverfütterung wird auch der Bundesrat an diesem Freitag dem Eil-Gesetz zustimmen. Allerdings meldeten einige Bundesländer am Donnerstag Bedenken an: zum einen wegen der ungeklärten Frage der Kostenübernahme, zum anderen, weil den Unions-Ländern die Haltung der Bundesregierung nicht hart genug ist.

Nach der Zustimmung des Bundestags zum Verbot der Tiermehlverfütterung wird auch der Bundesrat an diesem Freitag dem Eil-Gesetz zustimmen. Allerdings meldeten einige Bundesländer am Donnerstag Bedenken an: zum einen wegen der ungeklärten Frage der Kostenübernahme, zum anderen, weil den Unions-Ländern die Haltung der Bundesregierung nicht hart genug ist.

Im ersten Punkt deutete sich jedoch eine Lösung an. Bundesagrarminister Karl-Heinz Funke (SPD) deutete im Sender Phönix ein Entgegenkommen des Bundes an. Nach der Gesetzeslage müssten sich die Länder die Folgekosten des Verbots - vor allem die Beseitigung der Tierkadaver, die bisher zu Tiermehl verarbeitet wurden, und des weiterhin vorhandenen Tiermehls - mit den Kommunen, Landwirten und Versicherungen teilen. "Ein solches Verbot hat wirtschaftliche Folgen. Hier kann sich keine Ebene der Politik entziehen", sagte Funke nun und fügte hinzu, dazu gehöre auch der Bund.

Der niedersächsische Bundesrats-Bevollmächtigte Helmut Holl (SPD) sagte, die Zustimmung der Länder im Bundesrat ohne eine verbindliche Klärung der Kostenfrage sei "ein großer Vertrauensvorschuss" an die Bundesregierung. Er verwies zudem darauf, dass durch die Einführung der BSE-Tests für Schlachtrinder zusätzliche Kosten entstünden. Wie aus Länderkreisen zudem zu erfahren war, wollten sich die Bundesregierung und die SPD-Länder am Donnerstagabend in einem Gespräch unter Leitung von Bundeskanzler Gerhard Schröder über das Thema verständigen. Nicht ausgeschlossen wurde, dass im Ergebnis ein Kompensationspakt zu Stande kommen wird, der auch die umstrittene Entfernungspauschale einschließt. Demnach würde der Bund einen Teil der Kosten aus dem Tiermehlverbot übernehmen, im Gegenzug würde der Widerstand der Länder bei der Entfernungspauschale aufgegeben. Unklar ist derzeit freilich noch, wie hoch die Folgekosten des Tiermehlverbots überhaupt sein werden. Die Schätzungen liegen zwischen einer dreistelligen Millionensumme und 1,8 Milliarden Mark. Zudem würde sich die Frage der Kostenübernahme möglicherweise völlig neu stellen, wenn die Europäische Union ein EU-weites Tiermehlverbot beschließt.

Kritik an der Runde Schröders mit den SPD-Ländern übten Unionspolitiker. Der CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz forderte Schröder auf, mit allen Bundesländern zu sprechen. Es sei falsch, wenn der Kanzler vor der Abstimmung im Bundesrat Verabredungen mit den SPD-regierten Ländern treffe.

Den Unions-Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Thüringen geht die Bundesregierung mit ihren Sofortmaßnahmen nicht weit genug. Zwar wollen sie sich nicht gegen die rot-grünen Schnell-Gesetze sperren, fordern jedoch in einem Entschließungsantrag für die Bundesratssitzung über das Verbot der Tiermehlverfütterung hinaus ein Importverbot für Rindfleisch aus Großbritannien, Irland, Frankreich und der Schweiz. Das Importverbot für britisches Rindfleisch war im März aufgehoben worden. Das von der EU verfügte Exportverbot für Rindfleisch aus Portugal solle bestehen bleiben. Ferner dürfe kein Rindfleisch aus Staaten eingeführt werden, die dem Kennzeichnungsgebot nicht nachkommen. Fleisch aus Drittstaaten, das unter Verwendung von Tiermehl produziert wurde, soll ebenfalls nicht mehr importiert werden dürfen. Zudem wollen die Unions-Länder, dass Schlachtrinder schon ab einem Alter von 24 Monaten getestet werden. Den Landwirten sollen nach dem Antrag angesichts der "Marktprobleme" weitere Hilfen zugute kommen.

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