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Politik: BSE: Der Gesetzentwurf - Bundesländer sollen Einhaltung des Verbots kontrollieren

Verboten werden soll laut Gesetzentwurf künftig grundsätzlich die Fütterung von Tiermehl an alle Nutztiere. Bislang ist der Einsatz des aus Kadavern gewonnenem Säugetier- oder Fischgewebes nur bei Wiederkäuern wie Rindern und Schafen untersagt.

Verboten werden soll laut Gesetzentwurf künftig grundsätzlich die Fütterung von Tiermehl an alle Nutztiere. Bislang ist der Einsatz des aus Kadavern gewonnenem Säugetier- oder Fischgewebes nur bei Wiederkäuern wie Rindern und Schafen untersagt. Ausnahmen würden dem Entwurf zufolge für die Verfütterung von Fischmehl an Fische gelten sowie für die Verwendung von Milch, Gelatine, Dicalciumphosphat und Proteinen aus Häuten und Fellen. Zudem soll es weiterhin möglich sein, Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern. Die Kosten der Tiermehlentsorgung würden zwischen dem Land, der Kommune und den Bauern beziehungsweise Tierseuchenkassen gedrittelt. Die Länder wären für die Kontrolle des Fütterverbots zuständig. Ein Strafgeld von bis zu 50 000 Mark würde riskieren, wer Tiermehl verfüttert, vertreibt oder exportiert.

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