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Buback-Mord: Anklage gegen Verena Becker im März

Generalbundesanwältin Harms zieht Jahresbilanz und gibt einen Ausblick auf 2010. So wird sie im Frühjahr die frühere RAF-Terroristin Verena Becker anklagen.

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll im März wegen Mordes an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 angeklagt werden. Dies erklärte Generalbundesanwältin Monika Harms am Freitag auf der Jahrespressekonferenz in Karlsruhe. Aufgrund der DNA-Spuren, die mit neuen Verfahren an den damaligen Bekennerschreiben der RAF ermittelt wurden, seien nunmehr Beweismittel für eine Anklageerhebung vorhanden. Harms betonte auf der Pressekonferenz jedoch, dass es keine neuen Erkenntnisse über den Schützen oder die Schützin gebe, der oder die vom Motorrad aus auf Buback und seine Begleiter schoss. Auch das Ermittlungsverfahren gegen Stefan Wisniewski, der von dem RAF-Aussteiger Peter Jürgen Boock als Schütze genannt worden war, dauere noch an.

Ob Verena Becker weiterhin in Untersuchungshaft bleibt, muss der 3. Strafsenat des BGH entscheiden. Der Ermittlungsrichter des BGH ist auf die Haftbeschwerde Beckers bei seiner Entscheidung geblieben. Nun sind die Bundesrichter des Staatsschutzsenats des BGH zuständig, über die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr zu urteilen. Ein Termin ist noch nicht bekannt.

Im Fall des schweren Brandanschlags auf das Polizeikommissariat 16 in Hamburg ermittelt jetzt die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Wie der Leiter der Terrorismusabteilung, Rainer Griesbaum, am Freitag erklärte, wird nach den bisher unbekannten Tätern wegen Mordversuchs und besonders gefährlicher Brandstiftung gesucht.

Griesbaum sprach von einer Zunahme linksextremer Gewalt, die sich jetzt auch gegen Personen richte. Die Täter hätten versucht, die Tür des Kommissariats zu verriegeln und eine brennende Mülltonne in die ins Gebäude integrierte Garage zu schieben. Damit hätten sie die Tötung der Polizisten im Haus in Kauf genommen.

Die Bundesanwaltschaft geht bislang nicht von einer festen Gruppe aus. Folglich wird bisher nicht gegen eine kriminelle oder gar terroristische Vereinigung ermittelt. Die Übernahme des Verfahrens begründete Griesbaum mit der Beeinträchtigung der inneren Sicherheit. In solchen Fällen könne die Bundesanwaltschaft Verfahren übernehmen. Im Bekennerschreiben hätten die Täter ihren Brandanschlag selbst mit dem Vorgehen der Polizisten gegen Demonstranten begründet. Ihr Ziel sei es, die Polizei einschüchtern.

Generalbundesanwältin Harms hob außerdem die großen Erfolge der Behörde gegen den islamistischen Terrorismus hervor. Die Geständnisse der vier Angeklagten der Sauerlandgruppe im Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf seien auch Erfolg der hervorragenden Ermittlungen. Diese seien bei den Angeklagten „nicht ohne Eindruck geblieben“. Aufgrund dieser Aussagen wüssten die Öffentlichkeit und die Justiz nun wesentlich mehr über die Rekrutierung künftiger Attentäter und die „Zumutungen in den Ausbildungslagern“. Damit sei „Entscheidendes für die Aufklärung und Abschreckung“ geleistet worden.

Ein Grund zur Entwarnung besteht jedoch nicht. Auch aufgrund der Flut von Drohvideos vor der vergangenen Bundestagswahl mahnte Harms weiterhin zur Wachsamkeit.

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