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Buback-Mord: Klars Anwalt: Beschwerde gegen Beugehaft

Die Ex-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt sollen per Beugehaft zu Zeugenaussagen gezwungen werden. Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, reagierte mit Skepsis auf die Anordnung.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben am Donnerstag Beugehaft gegen die drei früheren RAF-Mitglieder angeordnet. Sie sollen in den Ermittlungsverfahren um den Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und den versuchten Raketenwerferanschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft im Jahr 1977 aussagen.

Die drei Betroffenen hätten bei einer Zeugenvernehmung durch einen Vertreter der Bundesanwaltschaft die Angaben verweigert, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Ihnen stehe aber kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zu. Es sei jedoch davon auszugehen, dass Klar, Folkerts und Mohnhaupt Beschwerde gegen die Beschlüsse des Ermittlungsrichters einlegten. Deshalb sei die Vollziehung der Beschlüsse "zunächst ausgesetzt". Beugehaft kann bis zu sechs Monate dauern. Der Anwalt Klars, Heinz-Jürgen Schneider, kündigte bereits am Abend an, er werde Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters einlegen.

Schäuble begrüßt Anordnung

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte die Beugehaft-Anordnung. Dies zeige, dass die Strafverfolgungsorgane nach wie vor alles ihnen Mögliche täten, um den Mord an Buback aufzuklären. "Das ist ihre Pflicht, und sie nützen dazu jedes Mittel", sagte Schäuble. "Das zeigt übrigens auch, das manche Aufregungen in den zurückliegenden Begnadigungsdiskussionen vielleicht doch ein bisschen überzogen waren", fügte Schäuble hinzu.

Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, reagierte hingegen zurückhaltend auf die Anordnung. Schon bislang sei man sehr skeptisch gewesen, was Aussagen von ehemaligen Terroristen angehe. "Und wenn man solche Aussagen nun unter dem Druck der Beugehaft erzielt, wird man noch skeptischer sein", sagte Buback. Er begrüße aber, dass in den Fall "Bewegung gekommen" sei. Er habe inzwischen den Eindruck, dass die Bundesanwaltschaft sich ernsthaft um eine Aufklärung bemühe.

Ermittlungen gegen Wisniewski

Der BGH-Ermittlungsrichter setzte gegen Klar, Folkerts und Mohnhaupt zudem ein Ordnungsgeld wegen Aussageverweigerung fest. Für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, werde "Ordnungshaft" verhängt, hieß es. Bislang ist unbekannt, wer Buback und seine zwei Begleiter am 7. April 1977 erschossen hat. Nach den bisherigen Urteilen in dem Fall waren Klar, Folkerts und Günter Sonnenberg unmittelbar sowie Mohnhaupt als Planerin an dem Attentat in Karlsruhe beteiligt. Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit April 2007 gegen das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski wegen des Buback-Mordes. Die Ermittler verdächtigen Wisniewski, der Todesschütze gewesen zu sein. Auch beim versuchten Raketenwerferanschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft am 25. August 1977 hat die Bundesanwaltschaft den Verdacht, dass Wisniewski beteiligt war.

Im Falle von Klar, Folkerts und Mohnhaupt folgte der BGH-Ermittlungsrichter mit der Beugehaft-Anordnung nun dem Antrag der Bundesanwaltschaft, nicht aber im Fall von Sonnenberg. Zur Begründung hieß es, Sonnenberg würde sich durch Angaben zur Sache "der Gefahr einer Verfolgung" wegen des Buback-Mordes aussetzen. Ein diesbezügliches früheres Ermittlungsverfahren gegen ihn war eingestellt worden. Die Bundesanwaltschaft betonte, dass dies jedoch "kein Verfahrenshindernis" wäre, so dass eine Wiederaufnahme der Ermittlungen nicht ausgeschlossen sei. (mit ddp)

Norbert Demuth[ddp]

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