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Buback-Mord: Wiesniewski-Anwältin rechnet nicht mit Anklage

Stefan Wisniewski, der einer Aussage des früheren RAF-Terroristen Boock zufolge Schütze beim Attentat auf Siegfried Buback gewesen sein soll, muss nach Ansicht seiner Anwältin kein neues Verfahren fürchten.

Köln - Die Rechtsanwältin des früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski rechnet einem Zeitungsbericht zufolge nicht damit, dass die Vorwürfe gegen ihren Mandanten im Zusammenhang mit dem Buback-Mord in eine Anklage münden werden. "Wir gehen davon aus, dass das Ermittlungsverfahren bald eingestellt wird", sagte Anwältin Edith Lunnebach dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Zugleich zog die Kölner Juristin die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock in Zweifel, der Wisniewski als Todesschütze bei dem Anschlag auf Generalbundesawalt Siegfried Buback im April 1977 benannt hatte. Die Justiz hatte zuvor nie von einer Tatbeteiligung Wisniewski gesprochen. "Mit diesem Zeugen ist kein Staat zu machen", sagte die Anwältin in Hinblick auf Boocks Äußerungen.

Verdacht bereits Anfang der 80er Jahre

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte zuvor ein Ermittlungsverfahren gegen den in Köln lebenden Wisniewski wegen eines Anfangverdachts auf Beteiligung an dem Buback-Attentat eingeleitet.

Wisniewski war wegen der Entführung und Ermordung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer vom Herbst 1977 angeklagt und 1981 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Zusammenhang mit dem Karlsruher Attentat auf Buback und dessen zwei Begleiter wurde damals nicht gegen ihn ermittelt. Einen Anfangsverdacht habe es aber bereits Anfang der 1980er Jahre gegeben, wie nun bekannt wurde. Seit 1999 ist Wiesniewski auf freiem Fuß. (tso/AFP)

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