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Politik: Bürger fürchten um ihre Sicherheit

In Neustadt/Holstein gibt es Ärger wegen zwei ehemals Sicherungsverwahrten

Neustadt/Holstein - Ein neues Polizeikonzept zur Begleitung von zwei ehemals Sicherungsverwahrten, die freiwillig in der psychiatrischen Klinik in Neustadt/Holstein untergebracht sind, hat in Schleswig-Holstein Streit ausgelöst. Von den beiden 70 und 67 Jahre alten Männern, die wegen Sexualstraftaten in Langzeithaft saßen und nach dem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nach Strafverbüßung freigelassen wurden, wird zumindest der Jüngere weiterhin als akut rückfallgefährdet eingestuft.

Die Polizei sieht sich jetzt allerdings nicht mehr in der Lage, das Duo wie bisher mit hohem Personalaufwand rund um die Uhr zu überwachen. Innerhalb der Klinik zieht sich die Polizei ganz zurück. Bei Ausgängen werden künftig nur noch zwei Beamte abgestellt. Die Klinikleitung macht sich nun Gedanken um die Sicherheit ihres Personals.

Auch Neustadts parteiloser Bürgermeister Henning Reimann ist aufgebracht. Er sieht auch weiterhin ein Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung und macht auf den Fall vom vergangenen Sonntag in Duisburg aufmerksam, als ein zehnjähriges Mädchen sich nur knapp vor einem Übergriff eines elf Tage zuvor aus der Sicherungsverwahrung freigelassenen Mannes retten konnte. Der Mann konnte sich nach positiven Prognosen ohne polizeiliche Überwachung bewegen. Das Kieler Innenministerium hat jegliche Verantwortung von sich gewiesen. Die Entscheidung liege ganz allein bei der Polizei vor Ort, so ein Ministeriumssprecher.

Das Kieler Sozialministerium zahlt derzeit für jeden der beiden Männer für Unterbringung und Betreuung täglich 670 Euro an den Klinikkonzern. Für die nächsten beiden Haushaltsjahre will die Landesregierung deshalb vorbehaltlich eines noch nicht fertiggestellten Therapieunterbringungsgesetzes mit ihrem Entwurf 1,4 beziehungsweise 1,9 Millionen Euro bereithalten. 2011 und 2012 steht im nördlichsten Bundesland noch einmal die Entlassung von fünf ehemals zu Sicherungsverwahrung verurteilten Gewalttätern an. Dieter Hanisch

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