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Politik: Bund der Steuerzahler klagt gegen Solidaritätszuschlag in Karlsruhe

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht muss die Zulässigkeit des Solidaritätszuschlags prüfen. Der Bund der Steuerzahler habe in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Zusatzabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben, berichtete die „Frankfurter Allgemeine“.

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht muss die Zulässigkeit des Solidaritätszuschlags prüfen. Der Bund der Steuerzahler habe in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Zusatzabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben, berichtete die „Frankfurter Allgemeine“. Verbandspräsident Karl Heinz Däke sagte: „Es kann nicht einfach so hingenommen werden, dass aus dem Solidaritätszuschlag eine Dauersteuer geworden ist.“ Nachdem die Politik nichts unternehme, um daran etwas zu ändern, müsse das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit prüfen.

Der Bundesfinanzhof in München hatte vor drei Wochen eine entsprechende Klage abgewiesen. Es verstoße nicht gegen das Grundgesetz, wenn von den Bürgern auch mehrere Jahre nach der Wiedervereinigung noch ein solcher Zuschlag zur Einkommens- und Körperschaftssteuer gefordert werde, hieß es in dem Beschluss. Es gebe „keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ des Solidaritätszuschlagsgesetzes. In einem Musterverfahren vor dem Verfassungsgericht wendet sich der Bund der Steuerzahler nun dagegen, dass der Zuschlag von den Finanzämtern noch lange nach der Wiedervereinigung erhoben wird. Eine auf Dauer angelegte Ergänzungsabgabe würde das im Grundgesetz geregelte System der Finanzverfassung aushöhlen. ddp

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