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Politik: Bund kann bei Opernschließung Berlin notfalls verklagen

Berlin - Das für diesen Montag geplante Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) kann brisant werden. Nach Ansicht des Bundes darf Berlin auch nach dem Karlsruher Urteil keines der drei Opernhäuser schließen.

Berlin - Das für diesen Montag geplante Treffen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) kann brisant werden. Nach Ansicht des Bundes darf Berlin auch nach dem Karlsruher Urteil keines der drei Opernhäuser schließen. Sonst verstoße das Land gegen den Hauptstadtkulturvertrag von 2003. Der Bund müsse Berlin notfalls gerichtlich zwingen, seinen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen, heißt es aus dem Kanzleramt. Um das Schließen eines Hauses zu vermeiden, will das Land, dass der Bund die Staatsoper übernimmt. Beim Bund gibt es auch starke Bestrebungen, den Flughafen Tempelhof weiterzubetreiben. Ein Investor hat nach Tagesspiegel-Informationen im Kanzleramt und im Finanzministerium ein Konzept für die Übernahme des Betriebes vorgelegt. Kanzlerin Merkel hatte bereits im Berliner Wahlkampf gefordert, Tempelhof weiterzubetreiben, während Wowereit an der Schließung festhielt.

Unterdessen haben sich Pläne zerschlagen, die Flugbereitschaft der Bundesregierung in Tempelhof zu stationieren. Neue Maschinen, die gekauft werden sollen, werden in Tegel stationiert. kt

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